Zyto-Verträge

AOK lässt Apotheker nicht gehen

, Uhr
Berlin -

Die Zyto-Verträge der AOK in fünf Bundesländern sind Anfang August mit einigen Schwierigkeiten gestartet: Einem Apotheker wurde noch vor Start der Verträge gekündigt, zwei weitere haben nach einer Woche das Handtuch geworfen. Doch diese beiden will die Kasse nicht ziehen lassen und kritisiert stattdessen die Onkologen für ihr Verordnungsverhalten.

Die Adler Apotheke in Moers und die Mühlen Apotheke in Krefeld haben sich in der Region auf insgesamt sieben Losgebiete in räumlicher Nähe der Apotheken beworben und für alle Lose den Zuschlag erhalten. Doch einige Ärzte verlangten laut den Inhabern Günter und Simon Krivec viel häufiger als erwartet eine ad-hoc-Belieferung, als in der AOK-Ausschreibung in Aussicht gestellt.

Günter Krivec hat in der Folge seinen Vertrag für das Losgebiet Duisburg/Hilden gekündigt, sein Sohn Simon Krivec die Region Krefeld. Die Kasse will aber nicht einfach so sitzengelassen werden: „Dieser Kündigung hat die AOK nunmehr schriftlich widersprochen. Die Hintergründe und der weitere Umgang mit der Kündigung werden derzeit geprüft“, so eine Sprechern der AOK Rheinland/Hamburg.

Bis die Sache mit der Kündigung geklärt ist, herrscht in den beiden Losgebieten wieder ein vertragsloser Zustand: „Zur Sicherstellung der Versorgung ihrer Versicherten hat sich die AOK Rheinland/Hamburg deshalb dazu entschlossen, dass die onkologischen Praxen in den beiden Losgebieten die erforderlichen onkologischen Zubereitungen für ihre Patienten ab sofort über eine Apotheke ihrer Wahl beziehen können.“ Die Ärzte seien bereits entsprechend unterrichtet worden.

Dass es überhaupt zu dem Ärger mit den Partnerapotheken kam, haben aus Sicht der Kasse die Ärzte verschuldet: „In diesem Zusammenhang ist die Vorgehensweise einzelner onkologischer Arztpraxen, die mit Vertragsstart zum 1. August die AOK-versicherten Patienten auf eine sogenannte ad-hoc-Versorgung umgestellt haben, weder medizinisch noch sachlich nachvollziehbar“, so die Sprecherin.

Laut einem MVZ-Betreiber haben tatsächlich einige Onkologen ihre Behandlung umgestellt, um nicht selbst in Regress genommen zu werden. Denn vor Start der Verträge habe die Apotheke das Risiko von sogenannten Rückläufern auf sich genommen, etwa wenn ein Patient keine Therapie wollte, bei einem Krankenhausaufenthalt oder im Todesfall. Mit den Verträgen hätten die Praxen auf eine ad-hoc-Versorgung umgestellt, weil sie befürchten mussten, dass die Apotheke die Rückläufer nicht annehmen würde. Das MVZ habe sich so vor möglichen Regressen schützen wollen.

Solche Befürchtung sind laut der AOK-Sprecherin unbegründet: Die geschlossenen Verträge sähen vor, dass das Risiko nicht auf Seiten des Arztes liege. „Selbstverständlich wird ein Arzt für in Auftrag gegebene Rezepturen nicht in Haftung genommen, wenn der Patient zum Beispiel seinen Termin vergisst oder aber eine Therapie wegen des Zustandes des Patienten am Behandlungstag nicht möglich ist“, so die AOK-Sprecherin.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
„Keine Gewinnerzielung um jeden Preis“
BSG bestätigt Rezeptur-Nullretax
Mehr aus Ressort
ApoRetro – Der satirische Wochenrückblick
Großhandel: Jetzt über Wannen-Rabatt reden!
Treuhand empfiehlt Sofortmaßnahmen
Skonto-Verbot: Apotheken sollen bunkern

APOTHEKE ADHOC Debatte