Sonder-PZN Entnahme von Teilmengen

Stückel-Retax: 34 Rezepte sind erst der Anfang

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Berlin -

In der bayerischen Kapellen Apotheke ist der Ärger groß. 34 Rezepte sind vom Rechenzentrum zurückgekommen, alle waren mit der Sonder-PZN zum Auseinzeln bedruckt. Noch kann die Apotheke heilen – aber was? „Ich weiß nicht, was ich aufdrucken soll“, so die Apothekerin, die sich an die Vorgaben gehalten hat.

Gemäß § 1 SARS-CoV-2-AMVersVO durften Apotheken ohne Arztrücksprache Teilmengen aus Fertigarzneimittelpackungen entnehmen – vorausgesetzt die abzugebende Packungsgröße war nicht lieferbar. Aber Vorsicht: Die verordnete Gesamtmenge des Wirkstoffs durfte nicht überschritten werden. Die Möglichkeit bleibt den Apotheken auch ab August über das Lieferengpassgesetz erhalten.

Wie Teilmengen abgerechnet werden, regelt § 4 der Vereinbarung zur technischen Umsetzung der SARS-CoV-2-AMVersVO. Wird die erste Teilmenge aus einer Packung entnommen, wird diese unter Angabe der PZN und des vollständigen Preises komplett abgerechnet und die entsprechende Zuzahlung erhoben. Die Apotheke druckt das Sonderkennzeichen 06461127 (Erstabgabe einer Teilmenge), im Feld „Faktor“ den Wert „1“ und im Feld „Taxe“ den Betrag „0“ auf.

Werden weitere Teilmengen aus der Packung entnommen, werden die PZN, im Feld „Faktor“ der Wert „1“ und im Feld „Taxe“ der Betrag „0“ sowie das Sonderkennzeichen 06461133 (weitere Teilmengenabgabe) aufgedruckt. „Im Feld ‚Faktor‘ ist der Wert ‚1‘ anzugeben, im Feld ‚Taxe‘ ist der Betrag ‚690‘, entsprechend 5,80 Euro gemäß § 3 Abs. 6 AMPreisV zuzüglich Umsatzsteuer, anzugeben. Eine Zuzahlung ist zu erheben.“

Ibuprofen und Antibiotika

Genau so hat es das Team der Kapellen Apotheke auch gemacht. Jetzt kommen die Originalrezepte zur „Heilung“ zurück, bevor sie endgültig in die Abrechnung gehen können. Die Begründung: „fehlerhafte Bedruckung Covid-19 Auseinzeln“. Betroffen sind unter anderem Verordnungen über Ibuprofen und Antibiotika zulasten verschiedener Kassen – auch aus dem Notdienst. Außerdem wurde auf den betroffenen Verordnungen ein handschriftlicher Vermerk als Begründung für die Abgabe der Teilmenge dokumentiert. Auch Defektbelege wurden gesammelt. „Ich weiß nicht, was ich aufdrucken soll“, so die Apothekerin. Auch die Reihenfolge der Bedruckung entspricht den Vorgaben.

Ärger statt Dankeschön

„Nach einem halben Jahr bekommen wir die Quittung. Wir haben in Zeiten, wo nichts lieferbar war, mit größeren Packungen aushelfen können und die Versorgung durch die Abgabe von Teilmengen gewährleistet und als Dank bekommen wir einen Haufen Ärger zurück“, ärgert sich das Team. „Es ist doch bekannt, dass die Arzneimittel nicht lieferbar waren. Wir reißen uns den Arsch auf, um die Patienten und Patientinnen zu versorgen und machen alles möglich und jetzt dieses Theater. Warum kann man nicht einfach sagen: Die Lage war schwierig, die Apotheken haben versorgt und den Mangel verwaltet, danke dafür“, ärgert sich die Apothekerin.

„Wir finden es eine Unverschämtheit, dass uns von den Rechenzentren und Krankenkassen so massiv Steine in den Weg gelegt werden – dafür, dass wir uns in dieser Zeit um eine bestmögliche Versorgung gekümmert haben. Wir finden, dass es so nicht geht.“

Und die 34 Rezepte sind nur der Anfang – es werden noch einige kommen, ist sich das Team sicher.

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