Horrende Gebühr für Beschwerden

Präquali: Apotheker verweigert Audit und verliert Zertifikat

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Berlin -

Zum 1. April können viele Apotheken in Bezug auf das Bürokratiemonster Präqualifizierung aufatmen: Für viele Hilfsmittelgruppen fallen die Anforderungen für die Abgabe in der Apotheke weg. Trotzdem hat Apotheker Hilmar Behrends den Eindruck: „Hier wird massiv versucht, noch schnell Geld zu machen, bevor die Präqualifizierungsstellen Ihren Betrieb mangels Bedarf einstellen müssen.“ Das sei „Masche mit System“, so der Inhaber der Hasenleiser Apotheke in Heidelberg.

„Dass Apotheker:innen mit vier Jahren Studium, einer Apothekenbetriebserlaubnis und mehreren Jahren Berufserfahrung zur Abgabe von einem Blutdruckmessgerät oder Pennadeln noch weitere Nachweise erbringen musste, war ohnehin für keinen nachvollziehbar“, so Behrends. Seiner Meinung nach hat die Politik nun wenigstens verstanden: „Dass man überall Geräte zum Inhalieren oder Blut- und Zuckermessungen kaufen kann, ohne dass Verkäufer:innen bestimmte Zertifikate nachweisen müssen, die Apotheken aber sinnlos viel Bürokratie dafür auf sich nahmen, ist nun klar.“

Trotzdem ärgert er sich, denn: „Durch diesen Riesenaufwand für die Apotheken und einem automatisierten Vorgang der Präqualifizierungsstellen wurde in der Vergangenheit sehr gutes Geld verdient.“ Mehr noch: „Es wurde meines Erachtens auch versucht noch schnell Audits anzuordnen, um den Umsatz auf dem letzten Meter weiter zu steigern, obwohl der Zeitpunkt noch gar nicht ran wäre“, vermutet der Apotheker.

Im konkreten Fall hieß das für Hasenleiser Apotheke: „Trotz meiner gültigen Präqualifizierung bis September 2025 wurde das Überwachungsaudit zehn Monate zu früh angeordnet“, so Behrends. Will heißen: „Die AfP kündigte im November ein Audit für den 31. Dezember an.“ Auf Nachfragen bekam der Inhaber nur widersprüchliche Aussagen. Es hieß: „Während der fünf Jahre lang gültigen Präqualifikation benötigt die Apotheke zwei Audits, jeweils nach 20 und 40 Monaten. Man sagte mir außerdem, dass die Zeitabstände nicht zwingend seien, es sollte nur ungefähr in dem genannten Zeitraum liegen“, so Behrends. „Die zeitlichen Verschiebungen seien durch Corona bedingt.“

So schreibt die Agentur für Präqualifizierung (AfP) an Behrends nach dessen Einwand zur zeitlich unpassenden Anforderung: „Wir versuchen diese in gleichmäßigen Abständen anzufordern. Überwachung Nummer 2 wurde in Ihrem Fall tatsächlich etwas früh angefordert, mittlerweile sind allerdings zwei Monate ins Land gegangen, so dass der Zeitraum passend ist.“ Was umso mehr erstaunt: „Die Leiterin der AfP hat zugegeben, dass die Anforderung und die Zeitabstände nicht korrekt erfasst wurden“, so der Inhaber. Denn laut seiner Rechnung müsste sich folgendes Datum ergeben: „Am 14. Juni 2021 habe ich mein Zertifikat erhalten, rechne ich 40 Monate dazu, wäre ich erst Mitte September 2024 mit dem zweiten Audit dran“, so Behrends.

Weil er der Aufforderung zum Zischenaudit vor Weihnachten auch aus zeitlichen Gründen nicht nachkommen konnte, bat er um Fristverlängerung. Die Folge: Im Januar erhielt er die Bestätigung: „Diesmal gab man mir zwei Wochen Zeit bis zum 29. Januar. Ich weigerte mich aber, der Aufforderung nachzukommen und wies erneut auf die Gültigkeit des Zertifikates und meines errechneten Datums hin“, so der Inhaber. „Die Leiterin der AfP sei krank, hieß es, sie wollte sich wieder bei mir melden. Das ist nie erfolgt.“

Da die Unterlagen laut System der Zertifizierungsstelle nicht fristgerecht eingereicht wurden, folgte der Entzug: „Es wurde mir in einem automatisierten Vorgang die Präqualifizierung entzogen. Zugleich wurde die Stilllegung auch an die Krankenkassen übermittelt.“ Was nun drohe, seien Retaxationen in horrender Höhe zur Abgabe von Hilfsmitteln: „Nicht nur das, es werden mir auch noch Beschwerdegebühren auferlegt. An meinem Fall hätte man bisher eine Stunde gearbeitet. Je Viertelstunde will die Agentur 25 Euro abkassieren“, ärgert er sich. Denn man sei der Meinung, dass sein Einspruch unberechtigt gewesen sei.

Daher seine Vermutung: „Hier wird massiv versucht noch schnell Geld zu machen, bevor die Präqualifizierungsstellen Ihren Betrieb mangels Bedarf einstellen müssen.“ Seine Konsequenz: „Ich habe der AfP geschrieben, dass ich vorsorglich der Gebührenankündigung zur Bearbeitung des Widerspruches widerspreche und mitgeteilt, dass wir alles vor Gericht klären können“, so Behrends.

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