Verlust ersetzbar

Hochpreiser-Retax: In vielen Fällen greift Versicherung

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Berlin -

Retaxationen sind ärgerlich, besonders wenn es sich um sogenannte Hochpreiser handelt. Einsprüche dagegen kosten wertvolle Zeit und haben kaum Aussicht auf Erfolg. „Es gibt einen Ausweg aus der Retax-Falle – eine branchengerechte Versicherung mit Hochpreiser-Retax Schutz“, so Versicherungsmakler Michael Jeinsen. „Doch das ist in der Apothekenlandschaft noch weitgehend unbekannt.“

Mehr als 8000 Euro Verlust muss ein Apotheker aus Nordrhein-Westfalen hinnehmen, weil er statt einer Fertigspritze einen Pen abgegeben hat. Für die Krankenkasse selbst ist dabei kein Verlust entstanden, da beide Präparate dasselbe kosten. Der Inhaber hat trotz Einspruchsrecht wenig Aussicht auf Erfolg, da die Kasse formal im Recht ist. Eine Retax-Versicherung könnte hier Abhilfe schaffen.

„Es gibt Versicherer, die in solch teuren Retax-Fällen den Verlust weitgehend ersetzen. Es ist angesichts solch ebenso kreativer wie hochpreisiger Retaxationen für Apotheker mehr als angeraten, alle risikomindernden Optionen zu nutzen, die den mittlerweile beinahe schon gewohnten Retax-Verlust begrenzen helfen“, so Jeinsen. „Und dazu sollte auch eine branchengerechte Versicherung gehören, die die sogenannten apothekenspezifischen Risiken rechtsverbindlich eingeschlossen hat.“

Versicherung für Apotheken

Solche Policen seien speziell für Apotheken konzipiert und „enthalten deshalb Bedingungen, die sich direkt aus den Apothekenrecht ableiten“, so Jeinsen. „Stichworte hierzu sind insbesondere die sogenannte PhR-Klausel, die sowie unter anderem Eigenschäden, Kühlgut-Schutz für den Temperaturbereich von 2 bis 8 Grad und eben auch Retax einschließen.“

Da Retaxierungen außerhalb von Apotheken und Sanitätshäusern unbekannt seien, finden sich in den Bedingungen von Standard-Policen für Handel, Freiberufler- oder Heilberufe keinerlei „dezidiert benannte apothekenspezifische Risiken“. Damit seien solche Risiken generell nur „konkludent eingeschlossen“, so Jeinsen. Will heißen: „ Der Versicherer kann die Regulierung jederzeit ablehnen. Eine Klage dagegen ist in etwa so erfolgversprechend wie die gegen eine hohe Retaxation“, so der Experte.

Selbstbehalt von 500 bis 1000 Euro

Versicherbar seien Retaxationen aufgrund Nichtbeachtung bestehender Rahmenverträge sowie Aut-Idem-Abgaben anderer Hersteller oder Darreichungsformen, erklärt Jeinsen. „Also auch Sachverhalte wie die des nordrhein-westfälischen Apothekers.“ Die bisher existierenden Lösungen konzentrieren sich auf Hochpreiser-Schutz, denn: „Sie enthalten Selbstbehalte von 500 oder 1000 Euro. Jeder Euro darüber wird ersetzt – bestenfalls bis zum zu Einzel-Rezeptwerten von 40.000 Euro“, so Jeinsen.

Aber: „Nicht versicherbar hingegen sind die bisher sehr häufigen Retaxationen mit Bezug auf formale Rezeptmängel. Denn hier greift die kaufmännische Sorgfaltspflicht“, so der Experte.

Jeinsens Tipp: „Für alle Apothekeninhaber, die einen Hochpreiser aus den beiden versicherbaren Gründen retaxiert bekommen und deren Versicherung die Regulierung ablehnt, gibt es noch eine Möglichkeit, doch noch an sein Geld zu kommen.“ Apotheker:innen können ihre Versicherungsberater:innen wegen Fehlberatung in Anspruch nehmen. „Denn bei einer sachgerechten Beratung hätte die Absicherung gegen das Retax-Risiko in jedem Fall zur Sprache kommen müssen. War dies nicht der Fall, kann der Berater belangt werden“, so Jeinsen.

Und weiter: „Selbstständige Berater müssen für solche Fehler eine Vermögensschaden-Haftpflicht nachweisen. Im Zweifelsfall klärt die Beratungsdokumentation darüber auf, was vereinbart wurde“, so der Experte. Liege diese nicht vor, steigen die Chancen auf Ersatz aus der Vermögensschaden-Haftpflicht nochmal deutlich. „Denn ohne ausgehändigtes Beratungsprotokoll geht die Beweisplicht auf den Vermittler über“, so Jeinsen.

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