Anwesenheitspflicht

1000 Euro für die Mittagspause

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Berlin -

Teure Mittagspause: Ein Apotheker aus dem westfälischen Iserlohn muss ein Ordnungsgeld von 1000 Euro zahlen, weil er bei einer Kontrolle der Kammer nicht anwesend war – und auch kein anderer Approbierter. Das Verwaltungsgericht Münster bestätigte die Rüge der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL).

Im März 2012 führte die Kammer eine Kontrolle der Beratungsqualität durch. Die Prüferin traf den Apotheker dabei jedoch nicht in der Offizin an. Eine Mitarbeiterin erklärte, der Chef sei „gerade kurz zu Tisch gegangen“.

Da kein zur Vertretung berechtigter Angestellter zugegen war, hat der Apotheker aus Sicht der Kammer gegen seine Berufspflicht zur persönlichen und eigenverantwortlichen Leitung der Apotheke verstoßen. Diese verlange die kontinuierliche Anwesenheit des Apothekenleiters in den Betriebsräumen. Die Apotheke hätte während der Abwesenheit des Inhabers geschlossen werden müssen.

Der Apotheker wehrt sich gegen das Vorgehen der Kammer. Rüge und Ordnungsgeld seien unangemessen. Vor Gericht führte er aus, er habe in der Mittagszeit nach seinem schwer kranken Vater gesehen. Seine Abwesenheit von 15 Minuten aus wichtigem Grund müsse ins Verhältnis zu seiner mehr als 20 Jahre langen ordnungsgemäßen Apothekenleitung gesetzt werden.

Das Verwaltungsgericht entschied am 5. November, dass die Rüge aufrecht erhalten bleibt. Eine Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Der Apotheker kann gegen die Entscheidung noch in Berufung gehen.

Die AKWL führt nach eigenen Angaben jährlich bis zu 1000 Tests in den Apotheken der Mitglieder durch. Dass der Inhaber oder eine Vertretung nicht angetroffen werde, komme drei- bis viermal im Jahr vor, schätzt ein Sprecher. Dann ist jeweils ein Ordnungsgeld von 1000 Euro fällig.

Erwischen die Testkäufer der Kammer eine PKA im Handverkauf, wird es teurer: Für diesen Verstoß hat die AKWL ein Ordnungsgeld von 1500 Euro vorgesehen und auch schon vom Verwaltungsgericht bestätigen lassen. Für Wiederholungstäter wird es – unabhängig vom Vergehen – natürlich teurer.

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