AMG-Novelle

Apotheker sollen Software zertifizieren

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Berlin -

Apotheken sollen nach einem Vorschlag der ABDA künftig nur noch mit zertifizierter Software arbeiten. Damit soll sichergestellt werden, dass die Warenwirtschaftssysteme die „gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben der Arzneimittelversorgung“ einhalten, heißt es in der Stellungnahme der ABDA zur AMG-Novelle. Der GKV-Spitzenverband hält das für eine gute Idee, um die Einflussnahme der Pharmaindustrie zu unterbinden. Auch die Praxis-Software der Ärzte wollen die Krankenkassen künftig schärfer kontrollieren.

 

Nach dem Vorschlag der ABDA sollen die Vorgaben für die Software „bundesweit einheitlich und verbindlich“ sein. Insbesondere geht es dabei um die Auswahlbestimmungen sowie die für die Abrechnung maßgeblichen Preis- und Produktangaben.

Die ABDA will über die Zertifizierung sicherstellen, dass ausschließlich die offiziellen Vorgaben angezeigt werden „und insbesondere nicht sachfremde Funktionalitäten in die Software einfließen“, heißt es in der Stellungnahme.

Die Details sollen der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband als Vertragspartner regeln. Die Zertifizierung will der DAV selbst vornehmen, die Kosten für die Umstellung sollen die Softwarehäuser tragen. Die wissen allerdings nach eigenen Angaben noch nichts von ihrem Glück.

 

 

Der GKV-Spitzenverband findet den Vorschlag gut. Schließlich gebe es auch in der Apotheken-EDV Möglichkeiten, die Aut-idem-Abgabe bei Generika zu beeinflussen, heißt es in der Stellungnahme der Kassen. Der GKV-Spitzenverband nennt als Beispiel das Angebot der Softwarehäuser, bestimmte Hersteller als bevorzugte Partner zu kennzeichnen und so eine Vorauswahl zu treffen. Hieraus ergebe sich ein „Potenzial für wettbewerbliche Manipulation“.

Die Ärzte dürfen schon heute nur noch zertifizierte Software verwenden. Allerdings würden die Vorgaben häufig nicht eingehalten und andere Softwareversionen nachträglich aufgespielt, so die Kassen.

Deshalb will der GKV-Spitzenverband Ärzte härter bestrafen, die keine zugelassene Software verwenden. Die Vertragsmaßnahmen sollen in schwerwiegenden Fällen bis zu einem Entzug der Zulassung bis zu einer Dauer von zwei Jahren reichen, heißt es in der Stellungnahme.

 

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