Apotheken dürfen bislang nur von einem Mitgliedsunternehmen des Großhandelsverbands Phagro mit Corona-Impfstoff beliefert werden. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat jetzt nachgebessert: Die „Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der flächendeckenden Verteilung von Impfstoffen gegen Covid-19 an Arztpraxen“ wurde um „Partnergroßhändler“ erweitert. Bei AEP freut man sich über die Änderung.
Auch Partnergroßhändler dürfen Apotheken künftig mit Impfstoffen beliefern. Voraussetzung ist laut BMG, dass es sich um vollversorgende Arzneimittelgroßhandlungen mit einem Marktanteil von über 1 Prozent handelt, die über eine Großhandelserlaubnis verfügen. Zudem müssen sie mit dem Phagro eine Koordinations- und Kostenteilungsvereinbarung schließen. Dieser Vertrag müsse im Fall von AEP noch geschlossen werden, sagt Geschäftsführer Jens Graefe. „Wir hoffen, dass wir nächste Woche bei den Bestellungen mit dabei sind.“
AEP wurde bei der Verteilung der Corona-Impfstoffe zuvor nicht miteinbezogen. Die Impfstofflogistik wurde zwischen BMG und dem Phagro verhandelt. Der Großhändler mit Sitz in Alzenau beschwerte sich in Berlin. „Keiner hat an AEP gedacht. Das Ministerium ging wohl davon aus, dass im Phagro alle dabei sind“, sagt Graefe. AEP kritisierte, dass die Behauptung des „Hauptlieferanten“ keine juristische Größe darstelle. Eine Weigerung der Belieferung der Apotheke durch ein Wettbewerbsunternehmen komme einem signifikanten Kartellrechtsverstoß gleich.
In Alzenau sei das Lager auf den Eingang des sensiblen mRNA-Impfstoffes von Biontech vorbereitet. „Wir verfügen über Tiefkühlmöglichkeiten“, sagt Graefe. Alle nötigen Ressourcen seien vorhanden. Insgesamt gebe es rund 200 Apotheken, die von AEP beliefert werden wollten. „Noch dürfen wir aber nicht.“ Die Partnergroßhändler werden nach Abschluss der entsprechenden Koordinations- und Kostenteilungsvereinbarung mit dem Phagro auf der Internetseite des Verbands bekannt gegeben.
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