Ausreichende Ähnlichkeit: Laut OVG NRW sind Dachmarken für OTC-Medikamente mit unterschiedlichen Wirkstoffen erlaubt, solange sich diese nicht grundlegend unterscheiden und keine Risiken nachgewiesen sind.Foto: APOTHEKE ADHOC
Der Hersteller Bayer wollte Aleve in Aktren Naproxen umbenennen.Foto: Bayer
Doch das BfArM hatte den Antrag abgelehnt, da die Bezeichung irreführend sei.Foto: Elke Hinkelbein
Zuletzt hatte das OVG im Fall von Fenistil gegen Lippenherpes anders entschieden.Foto: APOTHEKE ADHOC
Der Hersteller Novartis hatte gegen das BfArM geklagt.Foto: APOTHEKE ADHOC
Auch im Fall von Lemocin forte musste der Hersteller eine Niederlage hinnehmen. Das VG Köln hatte der Behörde Recht gegeben.Foto: APOTHEKE ADHOC
Hexal wiederum darf sein rezeptfreies Omeprazol-Präparat laut OVG nicht mehr „akut“ nennen.Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin
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Das OVG NRW hat jetzt mit Aktren erstmals eine OTC-Dachmarke erlaubt.
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