Kabinett beschließt GKV-Spargesetz 29.04.2026 11:28 Uhr
Das Bundeskabinett hat das GKV-Sparpaket für Milliarden-Entlastungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf den Weg gebracht. Die Gesetzespläne von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) mit Auswirkungen für Versicherte, Arbeitgeber und Gesundheitsbranche sollen Beitragserhöhungen verhindern.
„Es bezieht alle Bereiche des Gesundheitswesens ein. Es soll gerecht zugehen in unserem Land. Da müssen alle einen Beitrag leisten. Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken, die pharmazeutische Industrie, Versicherte und auch Arbeitgeber“, erklärte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nach Kabinettbeschluss im Kanzleramt. Auch Warken betonte, dass allen etwas abverlangt werde. Der Umstand sei ihr durchaus bewusst, versicherte sie und betonte erneut: „Es gilt der Grundsatz: Niemand wird ausgenommen und alle müssen ihren Beitrag leisten.“
Warken nannte zwei Leitlinien: Es könne nicht mehr Geld ausgegeben werden, als von den Kassen eingenommen werde. Das Sparpaket sei keine pauschale Kürzung, sondern ein verantwortungsvoller Umgang mit den Beitragsgeldern. Außerdem dürften zukünftig nur Leistungen, die nachweislich die Versorgung der Versicherten verbessern, bezahlt werden.
Gestern gab es bereits heftige Kritik, weil öffentlich wurde, dass das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) schmaler ausfallen wird als im ersten Entwurf – weil der Zuschuss des Bundes an die GKV jetzt plötzlich gestrichen werden soll. Massive Kritik kam vom Verband der Ersatzkassen (vdek) und auch die Apothekerschaft machte gegen die enthaltene Anhebung des Apothekenabschlags mobil. Abda-Chef Thomas Preis mahnte, die Regierung stehe kurz vor einem Wortbruch.
Nach letzten Änderungen soll der „Puffer“ gegen höhere Beiträge kleiner ausfallen als zuerst geplant. Die Kassen protestieren gegen Kürzungen von Steuermitteln. Von der Opposition kommt ebenfalls scharfe Kritik. Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Das ist keine Beitragssatzstabilisierung, das ist Beitragssatzeskalation mit Ansage.“
Das Ministerium erläutert in der Vorlage fürs Kabinett, zukünftig sei ein effizienter und zielgerichteter Einsatz der Beitragsmittel zwingend erforderlich. Die in den vergangenen fünf bis sieben Jahren sehr hohen Vergütungssteigerungen in allen Bereichen des Gesundheitswesens würden auf ein Maß begrenzt, das den Lohnzuwächsen der Gesamtwirtschaft entspreche.
Kernpunkte im Überblick
Warken will die Kassen mit dem BStabG nun im nächsten Jahr um 16,3 Milliarden Euro entlasten. Das ist mehr als die erwartete Lücke von 15,3 Milliarden Euro und soll erneute Anhebungen der Zusatzbeiträge verhindern. Zunächst waren aber noch Einsparungen von 19,6 Milliarden Euro vorgesehen. Und der kleinere Puffer würde sich dann auch in den Folgejahren bemerkbar machen: War ursprünglich angepeilt, die Lücken bis 2030 schließen zu können, würde dies nun 2029 und 2030 absehbar nicht mehr erreicht.
Die Sparbeiträge
Der größte Teil der Entlastungen soll 2027 mit 11,2 Milliarden Euro oder rund 69 Prozent aus Vergütungsbegrenzen und Einsparungen bei Praxen, Kliniken und Herstellern kommen. Die Patienten sollen 2,5 Milliarden Euro oder 15 Prozent beisteuern – zuvor waren 3,8 Milliarden Euro oder 19 Prozent vorgesehen. Die Arbeitgeber sollen 3,1 Milliarden Euro oder 19 Prozent der Sparsumme tragen, die Kassenmitglieder 1,2 Milliarden Euro oder 7 Prozent. Der Bund würde 2027 unter dem Strich keine Entlastung leisten, sondern 1,8 Milliarden Euro für sich sichern. Ab 2030 soll von Bundesseite dann eine leichte Entlastung eintreten.
Was für Versicherte in Sicht kommt
- Seit 22 Jahren geltende Zuzahlungen von mindestens 5 und höchstens 10 Euro sollen auf 7,50 bis 15 Euro angehoben und dann auch jährlich angepasst werden.
- Homöopathische Leistungen sollen nicht mehr auf Kassenkosten zu haben sein.
- Die alle zwei Jahre mögliche Hautkrebs-Vorsorge für alle Erwachsenen auch ohne Symptome soll überprüft werden.
- Festzuschüsse für Zahnersatz sollen um 10 Prozentpunkte gesenkt werden, Härtefallregeln bleiben aber.
- Um Gutverdiener stärker heranzuziehen, soll die Beitragsbemessungsgrenze 2027 zusätzlich um 300 Euro angehoben werden. Aktuell liegt die Grenze, die ohnehin jährlich erhöht wird, bei 5812,50 Euro. Bis zu dieser Schwelle des Monatsgehalts sind Beiträge fällig, vom darüber liegenden Gehalt nicht mehr.
- Die kostenlose Mitversicherung soll beschränkt werden. Bleiben soll sie für Kinder, Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag und von Kindern mit Behinderungen sowie Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und im Regel-Rentenalter. Ab 2028 sollen andere Kassenmitglieder mit mitversicherten Gatten 2,5 Prozent ihres Einkommens als Zuschlag zahlen, zunächst waren 3,5 Prozent geplant.
- Eine zunächst vorgesehene pauschale Senkung des Krankengelds, das man nach mehrwöchiger Krankheit bekommen kann, soll jetzt doch nicht kommen.
- Um unnötige Operationen zu vermeiden, soll vor bestimmten Eingriffen erst eine zweite Meinung eines anderen Arztes oder einer anderen Ärztin eingeholt werden müssen – etwa bei künstlichen Kniegelenken.
- Angesichts hoher Fehlzeiten im Job soll bei langwierigeren Erkrankungen eine Teilkrankschreibung ermöglicht werden, wenn Beschäftigte und Arbeitgeber es möchten – in Stufen von 25, 50 und 75 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit.
Andere Bausteine
Bei Ärztinnen und Ärzten sowie bei den Kliniken sollen Vergütungsanstiege begrenzt werden. Praxen sollen für bestimmte Leistungen Zahlungen außerhalb genereller Honorarbudgets gestrichen werden. Auf Pharmahersteller soll zukommen, dass Medikamente verstärkt mit Rabattverträgen gehandelt werden. Auch der Apothekenabschlag steigt – auf 2,07 Euro. Bei den Kassen sollen unter anderem Verwaltungs- und Werbeausgaben begrenzt werden.
Für die Gesundheitskosten von Bürgergeldbeziehern, die generell gesetzlich versichert sind, soll es mehr Steuergeld aus dem Haushalt geben – zumindest etwas: zunächst 250 Millionen Euro für 2027, der Betrag soll dann Jahr für Jahr aufwachsen. Hintergrund ist, dass die vom Bund gezahlte Pauschale die Kosten nicht deckt. Laut Expertenkommission resultieren daraus aber Kassenausgaben von zwölf Milliarden Euro im Jahr, die aus dem Etat getragen werden sollten.
Zugleich sieht der Entwurf nun auch vor, dass der reguläre Bundeszuschuss an die Kassen von jährlich 14,5 Milliarden Euro zur Haushaltssanierung gekürzt werden soll – von 2027 bis 2030 auf jährlich 12,5 Milliarden Euro.
Neue Zuckerabgabe
Kommen soll 2028 dann auch eine Zuckerabgabe für gesüßte Getränke wie Limonaden und Colas – über ein separates Gesetz. Die Mehreinnahmen von 450 Millionen Euro im Jahr sollen den gesetzlichen Kassen zukommen. Ärzte und Verbraucherschützer fordern seit langem einen Aufschlag als Anreiz, um zu weniger Übergewicht und Diabetes beizutragen. Die Unionsfraktion meldete noch Vorbehalte an. „Das wird bei uns eine große Diskussion geben, das geht nicht einfach durch“, sagte Haushaltsexperte Christian Haase (CDU) der „Bild“.