Zyto-Verträge

86 Praxen für Ex-Kammerchef Krötsch

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Berlin -

Der Zyto-Ausschreibung von SpectrumK droht ein Desaster – im schlimmsten Fall auch der Versorgung der Krebspatienten. Denn laut den Vergabeunterlagen haben einzelne Apotheken auf extrem viele Gebietslose geboten. Wenn keine weitere Apotheke den Open-House-Verträgen in diesen Regionen beitritt, muss die Apotheke ab jetzt alleine alle Praxen versorgen. Besonders hervorgetan hat sich der ehemalige Präsident der Bundesapothekerkammer, Dr. Ulrich Krötsch.

Der Kassendienstleister SpectrumK wollte es besser machen als die anderen Krankenkassen: Statt exklusiver Verträge können Zyto-Apotheken ihren Beitritt zu den vorgegebenen Lieferbedingungen erklären. Dazu wurde das Bundesgebiet in 788 Regionallose aufgeteilt. Wer seinen Beitritt erklärt, darf die Praxen in diesem Gebiet beliefern.

Krötsch, vormals Kammerpräsident in Bayern, war besonders aktiv: Mit seiner Johannes-Apotheke in Gröbenzell im oberbayerischen Landkreis Früstenfeldbruck hat er bei 35 Gebietslosen seinen Beitritt erklärt. Das entspricht nach den Vorgaben von SpectrumK 475 verschiedenen Postleitzahlgebieten, in denen nach Angaben der Kassen 86 Betriebsstätten – also onkologische Praxen – sind.

Da aber längst nicht alle Apotheken so fleißig geboten haben wie Krötsch, steht sein Labor vor einer Mammutaufgabe: In 26 Gebietslosen hat er als Einziger seinen Beitritt erklärt und ist damit laut SpectrumK auch zur Lieferung verpflichtet. Auf der anderen Seite dürfen andere Apotheken in diesen Regionen nicht mehr liefern, sonst können sie auf Null retaxiert werden – dem Urteil des Bundessozialgerichts sei Dank. Nur für die ersten zwei Wochen nach Vertragsbeginn am 1. Oktober hat SpectrumK eine Friedenspflicht erklärt.

Zwar können andere Apotheken den Verträgen nachträglich beitreten, damit die Praxen nicht allein auf die Johannes-Apotheke angewiesen sind. Es ist aber alles andere als klar, dass dies passieren wird. Denn bislang haben sich nicht viele Apotheken beteiligt. Von den 788 Losen wurden nur 294 oder gut 37 Prozent vergeben. Die restlichen 494 Lose werden geschlossen. Hier gibt es keine Verträge, bis auf Weiteres gelten die Bedingungen der Hilfstaxe fort. SpectrumK behält sich aber eine Exklusivausschreibung für diese Gebiete vor, wie zu erfahren war.

Möglicherweise waren den Apotheken die Bedingungen des Kassenverbands zu schlecht, da sie andererseits keinerlei Umsatzgarantie erhalten: Gegenüber der Hilfstaxe musste bei generischen Wirkstoffen eine Abschlag von 15 Prozent gewährt werden, bei Biosimilars 12 Prozent. Selbst bei patentgeschützten Wirkstoffen sind 2,5 Prozent Rabatt vorgesehen. Verwürfe sind zudem jeweils schon mit eingepreist und dürfen nicht extra abgerechnet werden.

Von den 295 vergebenen Losen wurden 87 Lose mehrfach vergeben, darunter eine Mehrzahl von 54 Losen allerdings nur zweimal, die Höchstzahl sind fünf Apotheken. In diesen Gebieten haben die onkologischen Praxen nun die Wahl zwischen den teilnehmenden Apotheken. Diese Zahl könnte sich mit späterem Beitritt weiterer Apotheken noch erhöhen.

Insgesamt haben sich bislang überhaupt nur 94 Apotheken an der Ausschreibung beteiligt. Rechnerisch sind das etwas mehr als vier Lose für jede Apotheke. Tatsächlich haben 32 Apotheken jedoch nur für ein Los geboten. Dabei dürfte es sich in den meisten Fällen um die Region mit den in der Vergangenheit versorgten Praxen handeln.

Andere Apotheken haben dagegen bei zahlreichen Losen ihren Beitritt erklärt. Krötsch steht unangefochten an der Spitze, aber auch die Wald Apotheke in Wahlstedt von Dr. Frank Intert hat 18 Lose belegt, wovon neun Lose allein zu versorgen sind. Auf Platz 3 folgt die Delphin Apotheke in Chemnitz: Inhaber Thorsten Hoter hat 15 Lose belegt, acht davon hat er vorerst exklusiv. Weitere Apotheken in Leipzig, Köln, Werdau und Unkel haben ebenfalls eine zweistellige Zahl an Losen.

SpectrumK hat die Anzahl der Lose nicht beschränkt, allerdings Vorgaben zu den Lieferfristen gemacht: Ad-hoc-Herstellungen sollen innerhalb von 60 Minuten zwischen Beauftragung und Eintreffen in der Arztpraxis erledigt werden. Allerdings reichte als Nachweis die Abgabe einer Eigenerklärung aus. Bei den Haltbarkeiten gelten laut Ausschreibungsunterlagen die Angaben der Fachinformationen oder der Hilfstaxe.

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