Wacken-Festival

Bürgerinitiative kritisiert Barmer-Moshpital

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Berlin -

Die Barmer GEK sucht auch an ungewöhnlichen Orten nach neuen Mitgliedern – derzeit etwa auf dem Wacken Open Air. Im „Moshpital“ können sich Metaler massieren lassen und ihren vom Headbangen strapazierten Nacken entspannen. Die Bürger Initiative Gesundheit findet das aber gar nicht cool: „Der Gesetzgeber muss solche Fehlverwendung von Beiträgen der Versicherten verbieten“, fordert Präsident Wolfram-Arnim Candidus.

Rund 75.000 Festivalbesucher kommen jährlich nach Wacken in Schleswig-Holstein. Erstmals gibt es für sie das „Moshpital“: In einem Zelt auf dem Festivalgelände bieten Physiotherapeuten der Krankenkasse verschiedene Massagen an; Ayurveda, Shiatsu und Akupressur zählen dazu. Für eine Massage bittet die Barmer um eine Spende von zwei Euro für die Wacken Foundation. Die Stiftung fördert junge Heavy-Metal-Bands.

Das Wacken-Festival ist für die Barmer die erste Werbeaktion dieser Art: Sie will „Menschen da erreichen, wo sie Spaß haben“. Auf der Plattform Youtube ist das Video zur Aktion bereits beliebt: Mehr als 220.000 Mal wurde es innerhalb der vergangenen drei Wochen bereits aufgerufen.

Auf der Webseite zum Moshpital weist die Barmer mit Wacken-Postern noch auf weitere Gesundheitstipps hin, die für Festivalgänger relevant sind. So wird etwa dazu geraten, sich mit Sonnencreme und Ohrenstöpseln zu schützen sowie ausreichend Wasser zu trinken – und nicht zu viel Alkohol.

Aus Sicht der Bürgerinitiative gehört das allerdings nicht mehr zu den Aufgaben einer Krankenkasse – nämlich die Versorgung, Behandlung und Betreuung von Bürgern. Doch dafür sollten die Pflichtbeiträge eingesetzt werden.

„Ein unkontrollierter Missbrauch der Beiträge der Versicherten muss im Sinne der Versicherten unterbunden werden“, so Candidus. Dies gelte auch für den damit bewiesenen falschen Wettbewerb zwischen den rund 130 Krankenkassen.

Der Präsident der Bürgerinitiative ist überzeugt: „Die missbräuchlich eingesetzten Finanzmittel fehlen dann letztendlich bei der Versorgung der Patienten oder bei der Vergütung für die ambulant und stationär tätigen Berufsgruppen und Institutionen.“

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