Vergütung

HAV fordert höheres Fixum

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Berlin -

Der Hessische Apothekerverband (HAV) fordert ein höheres Fixhonorar für die Apotheker: Der aktuelle Zuschlag in Höhe von 8,35 Euro halte mit der Kostenentwicklung in den Apotheken nicht Schritt, so die Verbandskritik. Daher müsse dringend eine Neufestsetzung des Zuschlags beziehungsweise seine regelmäßige Anpassung erfolgen. Andernfalls sieht der HAV die Apotheken weitgehend von der positiven Entwicklung im Arzneimittelmarkt abgekoppelt.

Mit seiner Forderung schließt sich der HAV dem Vorsitzendes des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Fritz Becker, an. Er hat sich in der Vergangenheit wiederholt dafür ausgesprochen, das Honorar der Apotheken regelmäßig anzupassen. Auch bei der Notdienstpauschale sowie für die Herstellung von Rezepturen und die Abgabe von Betäubungsmitteln (BTM) hatte der DAV-Chef Nachbesserungen gefordert.

„Die Forderungen Beckers nach einem Festzuschlag für die Anfertigung von Rezepturen sowie der verbesserten Vergütung bei der Abgabe von Betäubungsmitteln sind absolut gerechtfertigt“, so HAV-Vize Holger Seyfarth. „Der hierbei entstehende Aufwand übersteigt bei weitem die jetzige Vergütung.“

HAV-Geschäftsführer Jürgen Schneider fügte hinzu: „Nur wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stimmen, werden die Apotheken ihre qualifizierte und flächendeckende Versorgung in gewohnt sehr guter Qualität aufrechterhalten können.“ Schneider ist Mitverfasser der Versorgungsstudie des HAV und ermittelt in dieser Funktion regelmäßig den Stand der flächendeckenden Versorgung. Er warnt, dass in einigen Landesbereichen der Nachfolgebedarf an Apothekenleitern in den nächsten Jahren bei 50 Prozent liege.

In ihrer aktuellen Stellungnahme zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) hat die ABDA ihre Forderungen nach einer besseren Vergütung für Rezepturen und die BTM-Abgabe unter den Tisch fallen lassen. Stattdessen hat man sich auf die Forderung nach der regelmäßigen Überprüfung des Fixhonorars konzentriert. Diese soll nach den Wünschen der Standesvertretung alle zwei Jahre erfolgen.

Außerdem soll im Arzneimittelgesetz verankert werden, dass bei der Anpassung für die Kostenentwicklungen ab dem Jahr 2015 „kein Vergütungszuschlag für Rohertragszuwächse bei verschreibungspflichtigen Fertigarzneimitteln in Abzug zu bringen“ ist. Diese Änderung ist aus Sicht der ABDA notwendig, weil bei der Berechnung der Anpassung zum Jahr 2013 die vorgenommene vollumfängliche Gegenrechnung des Rohertragsanstiegs dazu geführt hat, dass der Apothekenertrag kontinuierlich sinkt.

Daneben fordert die ABDA eine Erhöhung der Zuschläge für Sterilrezepturen und Anpassungen im Entlassmanagement. So wiederholte man etwa den Wunsch, dass auf Entlassrezepten Wirkstoffe verordnet sein sollten.

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