Schmerztherapie

Barmer zahlt Apotheken-Cannabis in Einzelfällen

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Berlin -

Die Barmer GEK übernimmt in Einzelfällen die Kosten für Medizinal-Cannabis aus der Apotheke. Dies betrifft einem Sprecher der Kasse zufolge aber sehr wenige Versicherte. Bundesweit verfügen nur 272 Personen über die nötige Kauf-und-Konsum-Genehmigung der Bundesopiumstelle. Die Barmer prüfe ihre die Fälle vor der Kostenübernahme sehr gründlich, so der Sprecher.

Nach Angaben der „Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin“ war die Barmer 2013 die erste Krankenkasse in Deutschland, die einem Patienten die Kosten für Medizinal-Cannabis aus der Apotheke erstattet hatte. In dem Fall hatte es sich um einen an Tourette erkrankten Mann aus Aachen gehandelt, der sich die Behandlung seiner Krankheit mit Cannabis-Blüten nicht leisten konnte.

Es gibt keine Angaben darüber, wie viele der 272 Patienten mit einer Genehmigung bei der Barmer versichert sind. Fest steht aber: Für die Kasse ist diese Erlaubnis noch keine Garantie für eine Kostenübernahme.

„Cannabis ist schließlich eine Droge“, so der Sprecher. Daher prüfe der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) sorgfältig, ob Cannabis wirklich die einzige Alternative sei oder ob der Patient nicht auch mit dem Fertigarzneimittel Sativex gut behandelt werden könnte. Das cannabishaltige Mundhöhlenspray von Almirall sei die erste Wahl, so der Sprecher.

Allerdings ist Sativex nur als Zusatztherapie für Multiple-Sklerose-Patienten mit unkontrollierbaren Spastiken, die mit einer anderen Medikation nicht hinreichend behandelt werden können, zugelassen. Ärzte können das Präparat zwar auch bei anderen Krankheiten verordnen. Bei einem solchen Off-Label-Use müssen die Patienten die Kosten in der Regel aber selbst tragen. Es gibt auch Kranke, die das Spray nicht vertragen.

Der MDK prüft auch, ob allgemein andere Behandlungen zur Verfügung stehen, ob mit Cannabis wirklich die Aussicht auf Heilung des Patienten besteht oder das Medizinalkraut zumindest eine positive Wirkung auf den Verlauf der Krankheit verspricht. Der Prüfprozess klingt aufwendig, ginge aber schnell, so der Barmer-Sprecher.

Wenn die Kosten für medizinisches Cannabis nicht übernommen werden, kann in Ausnahmefällen auch der Eigenanbau daheim zu medizinischen Zwecken gestattet werden. Das Kölner Verwaltungsgericht hatte dies kürzlich drei von fünf Klägern erlaubt. Die Männer hatten zwar eine Genehmigung – diese sei jedoch faktisch wertlos, hatte der Vorsitzende Richter Andreas Fleischfresser kritisiert, da das Cannabis unerschwinglich für die Patienten bleibe.

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