Präventionsgesetz

ABDA: Geld für Präventionsapotheken

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Berlin -

Laut Referentenentwurf für das Präventionsgesetz braucht man keine Apotheker für die Prävention. Gefragt ist lediglich „gesundheitswissenschaftlicher, ärztlicher, arbeitsmedizinischer, pflegerischer, ernährungs-, sport-, sucht-, erziehungs- und sozialwissenschaftlicher Sachverstand“. Die ABDA fordert nun Aufnahme in das Gesetz: Die Versicherten sollen einen Anspruch auf Impfberatung, Diabetes-Risikotests, Blutuntersuchungen und Ernährungsberatung in qualifizierten Apotheken erhalten.

Apotheker spielten bei der Gesundheitsförderung eine wichtige Rolle: Sie seien zeit- und wohnortnah erreichbar und hätten eine flächendeckend hohe Präsenz, so die ABDA in ihrer Stellungnahme zum Entwurf. Als Angehörige eines Heilberufs genössen sie Vertrauen und Glaubwürdigkeit und könnten so Wissen, Einstellungen und Verhalten der Menschen positiv beeinflussen. Sie seien qualifiziert, entsprechende Leistungen sachgerecht zu erbringen. Zudem arbeiteten sie mit anderen Leistungserbringern zusammen und könnten bei Verdacht auf Erkrankungen an diese weiterleiten.

Für die Gesundheitsförderung und Prävention müssten deshalb insbesondere Apotheker eingebunden werden: Der Entwurf müsse um das Wort „apothekerlich“ ergänzt werden. Apotheker dürften nicht mehr pauschal als Anbieter von Leistungen für die Gesundheitsförderung ausgeschlossen werden. Die Ausschlusskriterien müssten entsprechend überarbeitet werden.

Laut ABDA können Apotheker etwa Leistungen zur individuellen Verhaltensprävention anbieten, wie Ernährungsberatung gegen Mangel- und Fehlernährung und zur Gewichtsabnahme. Auch Beratung zur Tabakentwöhnung sei möglich. Daneben könne der Apotheker entscheidend zur Früherkennung von Krankheiten beitragen: Er könne den Blutdruck, den Blutzucker, das Gesamtcholesterin, das Lipidprofil, den BMI oder das Taille-/Hüftumfangsverhältniss bestimmen.

Im Bereich Diabetes könnten Apotheker individuelle Risikoprofile erstellen. Dazu hätten Bundesapothekerkammer (BAK) und Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG) ein entsprechendes Konzept entwickelt. Für die Risiko-Tests gebe es einen validierten Fragebogen und mehrere Risiko-Scores. Bei einem sehr hohem Risiko könnte in den Apotheken eine Blutuntersuchung vorgenommen werden. Die ABDA sieht eine Messung der Blutglukose in kapillarem Vollblut als etablierten und flächendeckend verfügbaren Ansatz. Auf solche Angebote durch Apotheker will die ABDA einen gesetzlichen Anspruch schaffen.

Auch zur Erhöhung der Durchimpfungsraten könnten Apotheken beitragen, heißt es. Sie könnten Impfausweise ausgeben, den Impfstatus überprüfen und Impfbescheinigungen ausstellen. Ein elektronischer Impfausweis könnte eingeführt werden, der mit Einverständnis des Versicherten von Ärzten und Apotheken geführt werden könne. Um eine flächendeckende Impfstoffversorgung sicherzustellen, sollten die Vertragsärzte ihre Impfstoffe über Apotheken aus der Region beziehen.

Die ABDA regt dafür Ergänzungen im Gesetz an, die Versicherten den Anspruch auf eine einmal jährliche Überprüfung des Impfausweises durch Apotheken geben. Einzelheiten zur Durchführung und Abrechnung der Leistung müssten in schiedsstellenfähiger Form durch die Bundesvertragspartner geregelt werden. Auch die PKV-Versicherten sollen laut ABDA einen analogen Anspruch auf umfassenden Impfschutz erhalten.

Die Honorierung von Präventionsleistungen durch Apotheken wird derzeit abgelehnt: Laut „Leitfaden Prävention“ sind Maßnahmen nicht förderfähig, die von Anbietern durchgeführt werden, die ein wirtschaftliches Interesse am Verkauf von Begleitprodukten – etwa Diäten, Nahrungsergänzungs- oder homöopathische Mittel, Sportgeräte – haben. „Im Fall der Apotheken ist dieser Ausschluss unsachgemäß, undifferenziert und pauschal“, so die ABDA. Er verkenne die besondere Stellung der approbierten Apotheker, die als verkammerte Heilberufsangehörige der Gesundheitsförderung in besonderer Weise verpflichtet seien.

Beispielhaft sei das Präventionsprogramm „GLICEMIA“ zur Früherkennung und Präventionsbegleitung für Patienten mit erhöhtem Diabetes-Risiko in öffentlichen Apotheken oder die Studie „Herzensangelegenheit 50+“, die belege, dass das Risiko für Herz-Kreislauferkrankungen durch Präventionsmaßnahmen in Apotheken signifikant verringert werden könne. An solchen Modellprojekten könnten sich Apotheker nicht beteiligen, wenn sie als Anbieter von Präventionsleistungen ausgeschlossen würden.

Einen festen Platz will sich die Standesorganisation auch im geplanten Präventionsforum ergattern, das die Nationale Präventionskonferenz beraten soll. „Wir regen wir an, an geeigneter Stelle bereits jetzt eine gesetzliche Festlegung bestimmter, verpflichtend einzuladender Teilnehmer vorzunehmen. In Betracht kommen dabei insbesondere Vertreter der Heilberufe, wie auch Apotheker.“

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