APOTHEKE ADHOC Umfrage

Notdienstlohn: zu wenig, zu viel und überflüssig

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Berlin -

Die Tarifpartner haben sich auf einen Mindestlohn für den Notdienst geeinigt: Der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheker (ADA) und die Apothekergewerkschaft Adexa haben im neuen Bundesrahmentarifvertrag rückwirkend zum Jahreswechsel für jede Stunde im Nacht- und Notdienst einen Lohn von 8,50 Euro vereinbart. Unter den Leserinnen und Lesern von APOTHEKE ADHOC wurde die Einigung unterschiedlich aufgenommen.

Bei einer Umfrage gingen die Meinungen weit auseinander. Knapp ein Viertel (23 Prozent) der Teilnehmer gaben an, der neue Passus im Tarifvertrag gehe in die richtige Richtung, der Mindestlohn im Notdienst könne aber nur der Anfang sein. Weitere 7 Prozent waren der Meinung, es sei ein guter Deal, endlich werde der Nachtdienst fair bezahlt.

Allerdings war ebenfalls fast jeder Vierte (23 Prozent) der Meinung, der Notdienst gehöre zum Job und sei kein Thema für Gewerkschaften. Für ebenso viele wird die Neuregelung ohnehin kaum Veränderung bedeuten: 23 Prozent der Teilnehmer machen nach eigenen Angaben die meisten Dienste selbst.

Für weitere 15 Prozent spielt die Mindestlohnregelung ebenfalls keine Rolle: In diesen Apotheken werden Nacht- und Notdienste mit dem Gehalt abgegolten – mit einer übertariflichen Bezahlung der Angestellten.

Eine Minderheit von 7 Prozent ist der Ansicht, es sei politisch riskant, bei approbierten Apothekern über Mindestlohn zu sprechen. 1 Prozent hatte zu der Frage keine Meinung. An der Umfrage nahmen am 23. und 24. Februar insgesamt 202 Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC teil.

Konkret haben sich ADA und Adexa darauf verständigt, dass Apotheker, Pharmazie-Ingenieure und Apothekerassistenten für den zehnstündigen Zeitraum von 22 Uhr bis 8 Uhr morgens jetzt entweder 5,5 Stunden Freizeit gewährt – statt bisher 3,5 Stunden – oder eine Vergütung von 85 Euro erhalten. Der Betrag gilt für alle drei vertretungsberechtigten Berufe und für jede Berufsjahresgruppe.

Unverändert bleiben dagegen Notdienste zwischen 18:30 Uhr und 22 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 8 Uhr bis 18 Uhr. Sie werden wie bisher mit 1:1 Freizeitausgleich angerechnet beziehungsweise mit dem tariflichen Stundensatz vergütet.

Geeinigt haben sich die Tarifpartner auch in der besonders umstrittenen Neuregelung der Kündigungsfristen: Diese kann nach der Probezeit für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber künftig bis zu drei Monate betragen. Außerdem wird für Mitarbeiter mit Berufsabschluss in Deutschland künftig auch Zeiten für die Berufsjahre anerkannt, die im europäischen Ausland geleistet wurden. Der Tarifvertrag gilt in allen Kammerbezirken mit Ausnahme von Nordrhein und Sachsen.

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