Arbeitsunfähigkeit

Krankschreibung muss lückenlos sein

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Krankschreibungen müssen bei längeren Erkrankungen lückenlos sein. „Andernfalls geht der Anspruch auf Krankengeld verloren“, erklärt Zeljka Pintaric von der Unabhängigen Patientenberatung (UPD). Dafür reiche schon eine Unterbrechung von einem Tag. „In diesem Fall gibt es bis auf wenige Ausnahmen kein Krankengeld.“

Patienten sollten immer bedenken: „Die Folgekrankschreibung vom Arzt muss bereits ausgestellt worden sein, bevor die alte abläuft“, sagt Pintaric. Denn grundsätzlich gelte eine Krankschreibung immer erst einen Tag nach der Ausstellung. Wer also beispielsweise bis Mittwoch krankgeschrieben ist, muss spätestens an diesem Tag die neue Krankschreibung abholen. „Denn diese gilt dann erst ab Donnerstag.“

Ein weiteres Beispiel: Die Krankschreibung ist bis zum Freitag ausgestellt, der Patient geht aber erst am Montag zum Arzt. „Das ist zu spät“, sagt Pintaric. „Denn auch das Wochenende zählt bei der Berechnung mit.“ In diesem Fall hätte der Patient also spätestens am Freitag seine Krankschreibung verlängern lassen müssen.

 

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