Kommentar

Arzneirecht gespendet

, Uhr
Berlin -

Die Abgabe von Arzneimitteln ist in Deutschland streng geregelt. So sinnvoll die zahlreichen Vorgaben im Alltag sind – Arzneimittelspenden von Apotheken an Flüchtlinge werden dadurch massiv erschwert. Umso besser, wenn die Beteiligten im Notfall auch in der Lage sind, Kompromisse zu finden. Ein Kommentar von Julia Pradel.

Wenn man Apotheken- und Arzneimittelrecht streng auslegt, sind Spenden kaum möglich. Wegen der Verschreibungspflicht kommen eigentlich nur apothekenpflichtige Medikamente in Frage, auch wenn andere benötigt werden. Selbst bei Vorlage eines Privatrezeptes eines ehrenamtlichen Arztes steht Geschenken theoretisch die Preisbindung im Weg. In der Selbstmedikation müsste der Apotheker gemäß Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) feststellen, ob das Arzneimittel zur Anwendung bei der gewünschten Person geeignet ist.

Im Idealfall sind Spenden gar nicht nötig und die medizinische Versorgung von Flüchtlingen funktioniert auf eine Art und Weise, die alle Vorgaben beachtet: Patienten erhalten einen Behandlungsschein oder können mit einer Gesundheitskarte direkt zum Arzt gehen, erhalten dort ein Rezept. Die Verordnung können Apotheken dann mit der jeweils zuständigen Stelle abrechnen.

Doch in der Flüchtlingsversorgung läuft naturgemäß nicht immer alles nach Plan. Wie viele Menschen kommen, wo sie unterkommen und welche Medikamente sie brauchen, lässt sich nicht langfristig vorhersehen. Daher gehört zur Flüchtlingsversorgung immer auch eine Prise Kreativität und Flexibilität. Genau das sieht das Arzneimittelrecht nicht vor.

Um trotzdem helfen zu können, ist es wichtig, im richtigen Maß die Vorgaben auch einmal außer Acht zu lassen – selbst wenn es dann vorübergehend zur Dispensation durch Ärzte kommt oder verschreibungspflichtige Arzneimittel kostenlos und ohne Rezept abgegeben werden. Denn wenn die Not groß ist, kann und muss es Ausnahmen auch in einem Bereich geben, der Ausnahmen sonst aus gutem Grund nicht zulässt.

Dabei müssen sich die Beteiligten immer wieder die Ausnahmesituation vor Augen führen und sich zum Ziel setzen, möglichst schnell zum Normalzustand zurückzukehren – zur Sicherheit des Patienten. Denn natürlich ist es wichtig, Kranke im Notfall erst einmal überhaupt mit Medikamenten zu versorgen. Aber die strengen Vorgaben des Arzneimittelrechts dienen ebenso der Sicherheit der Patienten und sollten daher nicht zu sehr vernachlässigt werden.

Viele Apotheker gehen daher genau den richtigen Weg: Unbürokratische und flexible Hilfe in Form von Arzneimittelspenden, um die größte Not zu mindern. Und eine Rezeptsammelstelle, um die Versorgung in geordnete Bahnen zu lenken. Hoffentlich ein Vorbild für andere.



+++ APOTHEKE ADHOC Umfrage +++

Rx-Arzneimittel an Flüchtlinge spenden: Was meinen Sie? Jetzt abstimmen! »

 

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

APOTHEKE ADHOC Debatte