Saarland

Großrazzia gegen Ärzte, Sanitätshäuser und Apotheker

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Berlin -

Großrazzia gegen Ärzte und Sanitätshäuser: Die Fahnder des Dezernats für Wirtschafts- und Vermögenskriminalität beim Landespolizeipräsidium Saarbrücken haben eine Großrazzia gegen Ärzte und Sanitätshäuser durchgeführt. Es gibt 13 Beschuldigte, darunter sechs Ärzte und Geschäftsführer sowie Gesellschafter einer saarländischen Sanitätshaus-AG. Auch ein Apotheker aus Merchweiler ist unter den Beschuldigten. Der Schaden wird derzeit mit 45.000 Euro beziffert.

So dreist gingen die Beschuldigten, denen banden- und gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen wird, vor: Die beschuldigten Mediziner sollen in ihren Praxisräumen eigene Versorgungsdepots mit Hilfsmitteln eingerichtet haben. Sie wurden regelmäßig von den Sanitätshäusern und laut aktuellem Ermittlungsstand auch von einer Apotheke beliefert.

Der betroffene Apotheker lässt eine Anfrage von APOTHEKE ADHOC von seinem Rechtsanwaltsbüro Comtesse & Comtesse in Saarbrücken beantworten: „Nach Rücksprache mit der Apotheken-Geschäftsführung bitten wir um Verständnis, dass derzeit eine umfassende Stellungnahme nicht abgegeben werden kann. An dieser Stelle und zu diesem Zeitpunkt soll lediglich darauf hingewiesen werden, dass meine Mandantschaft zu jedem Zeitpunkt dafür Sorge getragen hat, dass die geschäftlichen Vorgänge den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Nach den nunmehrigen Vorgängen wird selbstverständlich eine Kooperation mit den ermittelnden Stellen erfolgen, um entsprechend zeitnah zum Abschluss der Ermittlungen beizutragen.“

Oberstaatsanwalt Raimund Weyand von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken sagt: „Am Mittwoch sind Durchsuchungsmaßnahmen bei 13 Beschuldigten in den Kreisen St. Wendel und Neunkirchen durchgeführt worden. Es wurden Geschäftsunterlagen sichergestellt. Die Ermittlungen werden sicherlich noch eine ganze Weile andauern, weil das Beweismaterial ausgewertet werden muss. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft besteht derzeit ein Mindestschaden von 45.000 Euro, diese Summe kann sich noch ändern.“

Details zum Fall, die darüber hinausgehen, konnte er nicht nennen, da es sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren handelt. Die Beschuldigten stammten aus dem Saarland, Rheinland-Pfalz und München.

Für die Kranken ergab sich eine vermeintlich ebenso service-orientierte wie zeitsparende Situation: Der Arzt verordnete seinem gesetzlich versicherten Patienten per Rezept zum Beispiel eine Bandage und lieferte sie sogleich im Auftrag seines „Kooperationspartners“ aus. Dieser rechnete anschließend mit der Krankenkasse ab.

Richtig praktisch war diese Variante der Patientenversorgung allerdings nur für das beteiligte Gesundheitspersonal; andere medizinische Versorger wurden auf diesem Weg ausgeschaltet, den Patienten wurde ihr Recht genommen, sich den Lieferanten für ihre Hilfsmittel selbst auszusuchen, was ihnen laut Gesetz zusteht.

Saa

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