Bundeskabinett

Entwurf des Anti-Doping-Gesetzes verabschiedet

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Berlin -

Das Bundeskabinett hat das Anti-Doping-Gesetz auf den Weg gebracht. Bis Ende des Jahres könnte es vom Bundestag verabschiedet werden. Erstmals geht es dann den Sportbetrügern an den Kragen. Der Bundesjustizminister ist hochzufrieden. Es gibt aber auch Kritik.

Dopende Spitzensportler müssen in Deutschland bald Haftstrafen fürchten. Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Anti-Doping-Gesetzes verabschiedet und will damit auch das Selbstdoping und den Besitz von leistungssteigernden Mitteln streng ahnden. „In Deutschland wurde seit Jahrzehnten über ein Anti-Doping-Gesetz gestritten. Ich bin froh, dass uns jetzt ein Durchbruch gelungen ist“, erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD).

„Dopern droht in Zukunft nicht mehr nur eine Wettkampfsperre, sondern im schlimmsten Fall auch das Gefängnis“, unterstrich der Politiker. Das Gesetz bündelt die bisherigen Rechtsvorschriften zur Dopingbekämpfung, die vor allem auf die Strafverfolgung von Hintermännern und kriminellen Netzwerken ausgerichtet waren. Mit dem Anti-Doping-Gesetz wird es den zu illegalen Mitteln greifenden Athleten selbst an den Kragen gehen.

Danach sollen Selbstdoping und der Besitz von leistungssteigernden Substanzen strafbar werden. Geld- und Gefängnisstrafen von bis zu drei beziehungsweise zwei Jahren können verhängt werden. Betroffen sind nur die rund 7000 Topathleten, die Mitglied in einem Testpool des nationalen Doping-Kontrollsystems sind oder durch den Sport „erhebliche Einnahmen“ erzielen. Freizeitsportler sollen von den neuen Strafvorschriften ausgenommen werden.

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat Bedenken gegen den Straftatbestand des Selbstdopings angemeldet. Der DOSB fürchtet vor allem eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Sportgerichtsbarkeit. „Die Debatten werden im Bundestag weitergehen. Und dafür ist er ja auch da“, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Mit einer Verabschiedung durch das Parlament wird bis Jahresende gerechnet.

Nach jahrelangen Diskussionen und Streit über ein solches Gesetz sei es an der Zeit, „dass es zu einer Entscheidung kommt“, meinte de Maizière. Er hatte zuvor ein gemeinsames Gesetz gegen Doping und Spielmanipulationen abgelehnt. Dafür hatte sich der Schatzmeister des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), Reinhard Grindel, ausgesprochen. Der Entwurf für ein Gesetz gegen Spielmanipulation soll erst 2016 präsentiert werden, da er aus Sicht des Bundesinnenministers rechtlich sehr viel schwerer auszuarbeiten ist.

Die Vorsitzende des Sportausschusses, Dagmar Freitag (SPD), hatte Grindel und der CDU indirekt vorgeworfen, das Anti-Doping-Gesetz stoppen zu wollen. Der sportpolitischer Sprecher der Unions-Fraktion, Eberhard Gienger, nannte das Gesetz absolut notwendig und sprach von einem sportpolitischen Meilenstein. Der ehemalige Weltklasse-Turner kündigte intensive Beratungen im Sportausschuss des Bundestages an. „Dabei muss auch die Sportschiedsgerichtsbarkeit weiterhin gestärkt werden“, erklärte er.

Die Grünen warfen der Koalition dagegen vor, Sportler einseitig zu kriminalisieren. Der Entwurf bekämpfe nur die Symptome und unterlasse eine Auseinandersetzung mit den Ursachen für Doping im Sport. Mit den geplanten Regelungen über den Datenaustausch zwischen Behörden und der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) werde zudem der gläserne Athlet festgeschrieben.

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