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Datenskandal herbeigeredet?

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Berlin -

Der vermeintliche Skandal um den Verkauf unzureichend anonymisierter

Patientendaten durch die Apothekenrechenzentren könnte für Dr. Thilo

Weichert zum Bumerang werden. Der Datenschutzbeauftragte des Landes

Schleswig-Holstein hatte im Spiegel-Beitrag schwere Vorwürfe gegen die

VSA und die Apotheker erhoben. Aus Sicht seines bayerischen Kollegen

Thomas Kranig fehlt es Weichert aber nicht nur an Zuständigkeit, sondern

auch am notwendigen Fachwissen.

Bei zwei Treffen der Datenschutzbeauftragten seien die Kriterien des bayerischen Landesamts für ein ausreichendes Anonymisierungsverfahren vorgestellt und intensiv diskutiert worden. Weichert sei aber weder in Berlin noch in Ansbach anwesend gewesen und habe sich auch nicht vertreten lassen.

Umso mehr ärgert sich Kranig über die Behauptung des Kollegen aus Kiel, die bayerische Aufsicht habe „bis heute nicht nachvollzieh- und kritisierbar begründet“, warum sie sie mit dem Anonymisierungsverfahren der VSA einverstanden sei: „Das Nichterscheinen mag ein Grund dafür sein, warum er ungetrübt von Sachkenntnis im konkreten Fall nur auf der Basis von 'Unterlagen, die uns in Auszügen zugespielt wurden' ohne Rücksicht auf eine mögliche Rufschädigung der beteiligten Unternehmen 'einen der größten Datenskandale der Bundesrepublik in der Nachkriegszeit' herbeiredet“, so Kranig.

Entscheidend für die Zulässigkeit des Verfahrens dürfe ausschließlich sein, ob die Daten, die das Rechenzentrum verlassen, anonymisiert seien oder nicht, so der bayerische Datenschützer. „Keine Rolle darf bei dieser Bewertung spielen, ob man die möglichen Zwecke der Nutzung anonymisierter Rezeptdaten für gut hält oder nicht.“

Kranig weist darauf hin, dass bislang keine Aufsichtsbehörde eine gerichtlich überprüfbare Anordnung gegen ein Apothekenrechenzentrum wegen unzulässiger Datenübermittlung an Auswertungsgesellschaften erlassen habe – obwohl damit im Interesse aller Beteiligten gerichtlich geklärt werden könnte, wie die Vorschriften auszulegen seien.

„Es ist traurig, wenn Datenschützer durch das Werfen von Nebelkerzen das Vertrauen der Patienten in ihre Apotheken untergraben und sich selbst dabei so verhalten, dass sie ihre Rechtsauffassung nur über die Medien und nicht durch Erlass von Bescheiden zum Ausdruck bringen und sich dadurch einer gerichtlichen Kontrolle zu entziehen versuchen“, so Kranig.

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