Hilfsmittel

KKH: Retax kennt kein Heiligabend

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Berlin -

Das Geschäft mit Hilfsmitteln ist für Apotheker vermintes Gelände. Von der Präqualifizierung bis hin zum Kostenvoranschlag sind viele Vorgaben zu beachten. Aber auch wenn man sich erfolgreich durch den Vertragdschungel gekämpft hat, kann die Abgabe noch schief gehen. Wer etwa die falsche Produktnummer abrechnet, wird auf Null retaxiert – selbst dann, wenn Heiligabend ist.

Peter Maisenbacher erledigte am 24. Dezember 2013 für seine Frau den Notdienst in der Neuen Apotheke am Schloss in Sigmaringen. Gegen 15 Uhr sei ein Vater mit seinem sechs Jahre alten Kind in die Apotheke gekommen, das erkennbar unter Atemproblemen litt, erinnert er sich. Das Rezept des Kinderarztes über einen Pari Boy plus Zubehör datierte vom selben Tag – einen klarer Notfall, so der Apotheker.

Obwohl die EDV ihn auf die Genehmigungspflicht hinwies, gab er angesichts der Umstände das für eine Woche verordnete Leihgerät ab. Auf dem Rezept notierte er: ,,Notdienst! Heiligabend! 15:00“ Als die Feiertage vorüber waren, kümmerten er und seine Frau sich bei der KKH nachträglich um die Genehmigung.

Doch Mitte Juli erhielt die Apotheke Post von der Kasse. Retaxiert wurde nicht das Gerät, sondern die mitgelieferte Babymaske. Zur Begründung wurde auf die ungültige PZN verwiesen.

Tatsächlich hatte Maisenbacher die einzige vorrätige Babymaske mitgegeben – und die war schon vor mehreren Jahren vom Hersteller durch ein neues Produkt ersetzt worden. Für die Rezeptprüfer war die alte PZN daher unbekannt: ein klarer Fall für Nullretax also.

Der Apotheker kann dieses Vorgehen nicht verstehen. „Was hätte denn die Familie mit Gerät ohne Maske anfangen sollen?“ Er habe sich nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich zur Abgabe verpflichtet gefühlt: „Ich will doch nicht wegen unterlassener Hilfeleistung belangt werden.“ Auf die Idee, die Eltern den Betrag zunächst auslegen zu lassen, sei er in der Hektik nicht gekommen.

Für ihn hat die Kasse eine Grenze überschritten, was er nicht akzeptieren will. Der Einspruch über den Verband ist daher nur ein Weg, um sich mit der Sache auseinander zu setzen: „Ich kenne Bundestags- und Landtagsabgeordnete und auch Journalisten. Ich werde diese Vorgehensweise öffentlich machen.“

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