Kommentar

Halbtrockene Tücher

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Jetzt gilt der Abschlag. Gilt er wirklich? Der DAV hat die Rechenzentren angewiesen, mit der neuen Zahl zu arbeiten. Das ist technisch korrekt, weil die Begründung des Schiedsspruchs eingegangen ist. Aber es birgt auch die Gefahr, dass man sich auf Seiten der Apotheker - zum zweiten Mal - zu früh freut. Denn die Kassen können gegen den Schiedsspruch klagen. Das heißt: mindestens noch vier Wochen bangen.

Die Entscheidung des DAV ist auch ein politisches Signal nach dem Motto: Wir glauben an den Schiedsspruch, der überlebt im Zweifel auch ein Gerichtsverfahren. Mehr als ein Jahr lang haben Kassen und Apotheker um die Vergütung gestritten; zweimal mischte sich auch das Gesundheitsministerium ein.

Am Schluss haben sich die Parteien einer unabhängigen Schiedsstelle unterworfen. Die hat alle Argumente abgewogen und Berechnungen geprüft. Was also bleibt, ist die Suche nach inhaltlichen Fehlern.

Die Kassen stehen vor einer Grundsatzfrage: Wenn sie gegen den Schiedsspruch klagen, wäre das ein Schlag gegen die Selbstverwaltung - und damit gegen die eigenen Kompetenzen.

Solange das politische Gerangel weitergeht, bleiben die Apotheker im Ungewissen. Verfahren vor den Sozialgerichten können sich über Jahre hinziehen. Die Apotheken sollten deshalb lieber vorsichtig mit dem neuen Abschlag rechnen. Am sichersten ist es wohl, Rücklagen zu bilden, bis die Anpassung des Abschlags endgültig in trockenen Tüchern ist. Am besten vakuumgetrocknet.

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