APOTHEKE ADHOC Umfrage

Rx-Spende: Pro und Contra

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Berlin -

Kleidung, Hygieneprodukte, Geld – vieles kann unkompliziert gespendet werden. Doch Medikamente, insbesondere verschreibungspflichtige, dürfen rechtlich nicht ohne Weiteres verschenkt werden. Die Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC sehen die möglichen Risiken – halten Rx-Spenden aber für eine „gute Sache“, solange sie kontrolliert ablaufen.

Die Mehrheit der Umfrageteilnehmer von 35 Prozent spricht sich dafür aus, dass Rx-Arzneimittelspenden von einem Arzt koordiniert werden sollten. 4 Prozent finden, dass bei Flüchtlingsspenden das Thema Rezeptpflicht hintenan gestellt werden sollte; alles andere sei herzlos. 17 Prozent betonen, dass Sicherheit bei rezeptpflichtigen Medikamenten nicht zu vernachlässigen sei – dennoch wollen sie keine überflüssige Bürokratie beim Spenden.

Genauso viele Teilnehmer finden Rx-Spenden eher schwierig; Geldspenden sind ihrer Ansicht nach „besser und einfacher“. 14 Prozent stehen der Spende von rezeptpflichtigen Medikamenten kritisch gegenüber, weil sie das Arzneimittelrecht unterwandert. Weitere 11 Prozent finden derartige Spenden riskant; sie warnen vor einem möglichen Fehlgebrauch. An der Umfrage nahmen am 3. und 4. September 2015 insgesamt 315 Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC teil.

Zuletzt hatte die Apothekerkammer des Saarlands bei den Apotheken um Medikamentenspenden gebeten. Das Gesundheitsministerium des Landes hatte einen Liste mit benötigten Arzneimitteln für das Flüchtlingslager Lebach zusammengestellt. Darunter hatte sich auch das verschreibungspflichtige Breitbandantibiotikum Monuril (Fosfomycin-Trometamol) befunden.

Mehr als ein Drittel der saarländischen Apotheken war dem Spendenaufruf nachgekommen. Oliver Blank, Leiter der Landmann-Apotheke in Völklingen, hat ein Päckchen für Flüchtlinge zusammengestellt. Aus seiner Sicht ist es notwendig, sich um die Menschen zu kümmern, wenn sie die beschwerliche Reise aus ihrer Heimat hinter sich gebracht haben.

An und für sich sind der Hilfsbereitschaft der Apotheker aber Grenzen gesetzt: Rx-Medikamente etwa an ein Flüchtlingslager oder eine Hilfsorganisation zu spenden, ist eigentlich nicht erlaubt. Eine Ausnahme sind dabei Organisationen, bei denen Ärzte tätig sind, die Arzneimittel verordnen oder sogar direkt als Praxisbedarf beziehen können.

Selbst wenn ein Flüchtling mit einem Rezept in die Apotheke kommt, dürfen Apotheker kein Auge zudrücken und ihm das Medikament schenken – denn sie sind an die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) gebunden. Damit müssen zwingend die womöglich fällige Zuzahlung sowie etwaige Aufzahlungen kassiert werden. Vielerorts werden daher Geldspenden an Hilfsorganisationen empfohlen. Denn von diesen können die benötigten Medikamente ohne gesetzliche Schwierigkeiten gekauft werden.

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