Anschütz-Thermometer können weg APOTHEKE ADHOC, 18.05.2012 12:39 Uhr
Berlin - Apotheken benötigen keine geeichten „Anschütz-Thermometer“ mehr. Eine Apothekerin hat vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) durchgesetzt, dass sie ein anderes Gerät zur Schmelzpunktbestimmung verwenden darf. Die zuständige Behörde hatte zuvor bei einer Prüfung einen Verstoß gegen das Mess- und Eichwesen festgestellt. Dagegen hatte die Apothekerin geklagt.
Sie hatte vor Gericht vorgetragen, sie benutze ein vollautomatisches Schmelzpunktbestimmungsgerät. Dessen ordnungsgemäße Funktionsweise werden durch die jährliche Kalibrierung mit geeichten Substanzen gesichert. Das Gericht erkannte das Arzneibuch als „Sammlung fachlich anerkannter Regeln“ an. Darin sei die Verwendung nicht-geeichter Geräte erlaubt.
Das OVG stellte in seinem Urteil fest, dass es damit „eine in der deutschen Apothekenpraxis offenbar bereits weitgehend angewandte Methode auch rechtlich gebilligt“ habe. Eine Revision gegen die Entscheidung wurde nicht zugelassen.
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#1Vor dem Hintergrund...
des unmittelbar bevorstehenden Inkrafttretens der neuen Apothekenbetriebsordnung ( einschließlich Wegfall der Geräteliste ), ist dieses Urteil wahrhaftig zukuntsweisend.;-)