IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH
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APOTHEKE HEUTE

Das ist neu bei der Präqualifizierung

Nordkirchen -

Durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (ALBVVG) wurde in § 126 SGB V ein neuer Absatz 1b eingefügt. Weil Apotheken die Voraussetzungen für die Abgabe apothekenüblicher Hilfsmittel bereits durch die Apothekenbetriebsordnung erfüllen, wurde in diesem festgelegt, dass öffentliche Apotheken bei apothekenüblichen Hilfsmitteln die Anforderungen an die Präqualifizierung nicht mehr nachweisen müssen.

Die aktuelle Mai-Ausgabe von „AH Apotheke heute“ gibt einen Überblick über die Neuerungen. Weitere Informationen und ein kostenloses Probeexemplar erhalten Sie hier.

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