Rx-Versandverbot

ABDA sammelt Material gegen DocMorris & Co. APOTHEKE ADHOC, 31.10.2016 10:49 Uhr

Berlin - 

Der Hammer in Luxemburg war gerade erst gefallen, da begann schon das Ringen der Lobbyisten um die Gunst der Politik. Die eine Seite fordert ein Rx-Versandverbot, die andere eine Höchstpreisverordnung. Im Gespräch ist auch eine Neuordnung des Apothekenhonorars. In dieser „Lobbyschlacht“ greift die ABDA zu einem ungewöhnlichen Mittel.

Die ABDA hatte schon eine Woche vor dem Spruch aus Luxemburg beim Deutschen Apothekertag (DAT) eine Resolution durchgebracht, die letztlich auf ein Rx-Versandverbot abzielt. Nach dem Urteil wurde diese Forderung explizit gestellt. Die ABDA-Spitze durfte bei Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vorsprechen: ABDA-Präsident Friedemann Schmidt, DAV-Chef Fritz Becker und BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer waren im Ministerium.

Über die Ergebnisse des Gesprächs wurde Stillschweigen vereinbart. Doch offenbar teilt der Minister die Sorgen der Apotheker, dass eine Ungleichbehandlung in Sachen Preisbindung zu einem Apothekensterben in der Fläche führen könnte. Gröhe hat bei seinen Beamten ein Gesetzgebungsverfahren in Auftrag gegeben. Er müsste dann allerdings auch die Verfassungsressorts überzeugen, die in Vergangenheit gegen solche Maßnahmen waren. Auch die SPD ist von der Idee nicht begeistert, Fraktionsvize Professor Dr. Karl Lauterbach lehnt ein Rx-Versandverbot sogar entschieden ab.

Die ABDA will sich und ihre Unterstützer in der Politik weiter munitionieren. Harte Fakten sollen her – immerhin hatte auch der EuGH den Mangel an statistischen Daten kritisiert. Deshalb hat sich die Rechtsabteilung der ABDA an die Apothekerkammern gewandt und um Mithilfe gebeten. Die sollen Belege liefern, dass der Versandhandel mit Arzneimitteln nicht sicher ist.

Die Idee: In den Geschäftsstellen kommen regelmäßig Patientenbeschwerden an, auch zu Versandapotheken oder sonstigen Sicherheitsmängeln. Die Geschäftsführer und Justitiare der Kammern werden dringend gebeten, solche Vorgänge aus den vergangenen Jahren zu sichten und geeignete Unterlagen bis heute an die ABDA-Geschäftsstelle zu schicken.

Besonders spannend ist, dass die ABDA angeblich „auf Bitte des Bundesministeriums für Gesundheit“ die Argumente und Belege aufbereitet. Ein Argumentationsstrang sei dabei die Arzneimittelsicherheit.

Im Ministerium wollte man allerdings nicht bestätigen, mit einem entsprechenden Wunsch an die ABDA herangetreten zu sein. Zu Inhalten von Gesprächen gibt es keine Auskunft. Der Vorgang wäre aber zumindest unüblich – die Ministerien sammeln sich ihre Informationen für gewöhnlich selber und verlassen sich nicht auf die Arbeit beteiligter Lobbygruppen. Womöglich wurde das Gespräch im BMG von der ABDA etwas freizügig ausgelegt, um mit der geliehenen Autorität des Ministeriums die Kammern zur Mitarbeit anzutreiben.

Einige Kammern haben tatsächlich Informationen geliefert haben, die Auswertung bei der ABDA läuft noch. Zu den bekannten Porblemen der Versender zählt etwa, dass Rezepturen nicht beliefert werden. Einmalig ist es nicht, den Mitbewerber politisch zu diskreditieren: Ende 2008 wurde in 20 Apotheken von Funktionären der Apothekerschaft getestet, ob verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Rezept abgegeben werden. Der damalige Celesio-Vorstand Stefan Meister fragte in einem Brief an die ABDA-Spitze, wie mit den Ergebnissen umzugehen sei. Auch DocMorris und die Europa Apotheek Venlo (EAV) hatte schon gezielt Testkäufe in Vor-Ort-Apotheken durchgeführt.

Angesichts des EuGH-Urteils sieht sich die ABDA offenbar zu dieser Rolle rückwärts gezwungen. Denn im August 2015 hatte Schmidt eigentlich seinen Frieden mit dem Versandhandel gemacht: „Wir müssen einfach akzeptieren, dass sich das Einkaufsverhalten der Menschen geändert hat und sie heutzutage auch Medikamente im Internet bestellen wollen. Wir wollen uns nicht mehr in dieser Schlacht aufreiben“, hatte er seinerzeit dem Kölner Stadt-Anzeiger gesagt. Allerdings bleibe der Versandhandel immer nur die zweitbeste Lösung, so Schmidt. Der EuGH hat mit seiner Entscheidung die Bewertung wieder verrückt.

Bei DocMorris ist man sich dagegen recht sicher, dass es nicht zu einem Rx-Versandverbot kommt. Entsprechende Vorstöße seien schon in der Vergangenheit gescheitert, sagte CEO Olaf Heinrich der Rheinischen Post. Er würde mit Gröhe lieber über ein Höchstpreismodell reden. Doch bislang seien weder die EU-Versender noch ihre Verbände im BMG gehört worden, beklagt Heinrich.