Apothekertag

Vor dem DAT ist nach dem DAT Julia Pradel, 28.09.2015 18:16 Uhr

Berlin - 

51 Anträge müssen die Delegierten der Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker diese Woche in Düsseldorf beraten. Einige davon dürften ihnen bekannt vorkommen, da sie so oder ähnlich bereits auf dem vergangenen Deutschen Apothekertag (DAT) in München diskutiert worden. Denn so richtig viel hat sich seitdem nicht getan: Der Großteil der 41 Anträge, die in München angenommen oder in einen Ausschuss verwiesen wurden, werden derzeit noch bearbeitet.

Drei Anträge wurden – mehr oder weniger vollständig – umgesetzt. Ein elektronisches Newsletter-System für dringende Arzneimittelmeldungen beispielsweise gibt es inzwischen teilweise: Für die öffentlich zugänglichen Meldungen der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) gibt es inzwischen einen RSS-Feed, sodass Apotheker „unverzüglich und unmittelbar per E-Mail“ informiert werden. Rückrufe und Chargenüberprüfungen hingegen dürften nur für Fachkreise zugänglich sein und somit nur in einem passwortgeschützten Bereich veröffentlicht werden. Ein RSS-Feed dafür sei „technisch nicht möglich“.

Der Forderung nach mehr Transparenz ist die ABDA mit einer Umgestaltung der Webseite nachgekommen. Inzwischen würden Stellungnahmen veröffentlicht, es gebe ein erweitertes Organigramm der Geschäftsstelle und vierteljährlich werde der Rundbrief „Einblick“ veröffentlicht. Gemäß des Wunsches, die Vielfalt der Pharmazie darzustellen, wurde die aktuelle Kampagne um weitere Motive und einen Imagefilm erweitert. Außerdem soll es eine neue Nachwuchswebsite geben.

Zwei Anträge haben sich in zwischen quasi „von selbst“ erledigt: Dass die Erforschung neuer Antibiotika gefördert werden muss, hat der Gesetzgeber schon selbst erkannt und in der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie (DART 2020) verankert. Und auch das Problem Nullretaxationen geht mit dem angestrebten Schiedsverfahren seinen Gang.

Zwei weitere Anträge hat die ABDA delegiert. Eine eigene Datenbank mit evidenzbasierten Ergebnissen zu den am häufigsten abgegebenen OTC-Arzneimitteln soll es zulasten des Berufsstandes nicht geben. Stattdessen soll der Govi-Verlag eine Aufwand-Nutzen-Analyse erarbeiten. Eindeutige Festlegungen zu neuen Prüfmethoden, wie nahes Infrarot (NIR), soll die Arbeitsgruppe Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions- und Betäubungsmittelwesen (AATB) erarbeiten.

28 Anträge, und damit das Gros des Apothekertages, sind derzeit noch in Arbeit. Die Umsetzung des Perspektivpapiers beispielsweise läuft. Sieben Handlungsfelder wurden identifiziert: neue Leistungen, das heilberufliche Netzwerk, die Sicherheit der Arzneimittelversorgung, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die Qualifikation, die flächendeckende Versorgung und der Erhalt des freien Berufs. Als Querschnittsthema befasst sich derzeit eine Arbeitsgruppe um ABDA-Vize Mathias Arnold mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Dazu soll es beim diesjährigen DAT ein eigenes Forum geben.

Was die Forderung betrifft, OTC-Arzneimittel bis 18 Jahre zu erstatten, werbe man bei Krankenkassen dafür, die Erstattung als Satzungsleistung anzubieten. Zur Novellierung der PTA-Ausbildung soll eine Umfrage durchgeführt werden. Und das ABDA-Projekt zur Beratung von Benzodiazepin-abhängigen Patienten soll weiter bekannt gemacht werden.

In anderen Bereichen sieht es allerdings weniger rosig aus. Die Forderung nach einem einheitlichen Entlassrezept beispielsweise sei im Rahmen des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) nicht aufgegriffen worden. Die ABDA will nun versuchen, die aus Apothekersicht notwendigen Anforderungen in die Ausgestaltung des Entlassmanagements einzubringen.

Die Forderung nach einer besseren Honorierung werde zwar „weiterhin nachdrücklich vertreten“, die Chancen erscheinen derzeit aber gering. Im inzwischen abgeschlossenen GKV-VSG wurden die Wünsche der Apothekerschaft nicht aufgegriffen. Die ABDA will nun „situativ“ mit Blick auf Zustimmungspflichtigkeit und anstehende Gesetzgebungsverfahren entscheiden, welche Forderungen besonders hervorgehoben werden.

Ebenfalls ohne Erfolg sind die Anträge, die Zahl der anzustellenden Krankenhausapotheker festzulegen und dafür zu sorgen, dass sich ausländische Versandapotheken an deutsche Gesetze halten. Immerhin: Die ABDA hat dem Bundesgesundheitsministerium beide Anliegen bereits Ende Januar in einem Schreiben übermittelt. Aufgegriffen wurden sie nichts. Auch die Forderung nach einer Abschaffung der Importquote wurde bislang nicht aufgegriffen – werde aber aufrecht erhalten.

Manchmal muss man auch einfach auf bessere Zeiten warten. Das zumindest ist die Strategie der ABDA zu den Anträgen, die gesetzgeberische Maßnahmen gegen Lieferausfälle und zur Sicherstellung der Versorgung forderten. Auch der Vorschlag, dass Apotheken bei der Nichtverfügbarkeit von Rabattarzneimitteln 3,50 Euro für den Mehraufwand abrechnen können, wird „zunächst zurückgestellt“ – da er mit einer Änderung der zustimmungspflichtigen Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) verbunden wäre.

Die Forderungen nach einer retaxsicheren Abgabe von Betäubungsmitteln (BTM) und Entschädigungszahlungen bei unbegründeten Retaxationen will die ABDA in die Verhandlungen zum Rahmenvertrag nehmen. Festpreise für OTC-Arzneimittel sollen erst dann diskutiert werden, wenn „sich die Bedingungen so ändern, dass ein aussichtsreicher Verfolg möglich scheint“. Mit dem Verbot von On-Pack-Promotions und Onlinerezepten sowie einer Kennzeichnungspflicht von Krankenhausware will die ABDA warten, bis ein Entwurf „des zu erwartenden Arzneimittelrechtsänderungsgesetzes“ vorgelegt wird.

Sechs Anträge wurden schließlich ganz zu den Akten gelegt, wie etwa der Vorstoß, eine Datenbank nicht lieferbarer Arzneimittel anzulegen. Nach Beratung zum Nutzen-Aufwand-Verhältnis war der geschäftsführende Vorstand der Bundesapothekerkammer (BAK) zu dem Ergebnis gekommen, die Einrichtung eines eigenen Verzeichnisses nicht weiter zu verfolgen, die ABDA-Mitgliederversammlung stimmte dem zu.

Auch der Vorschlag, eine zeitliche Überschneidung von Rabattverträgen vorzuschreiben wird nicht weiter verfolgt – „mit Blick auf den Verfolg anderer Schwerpunkte und unter Würdigung der derzeitigen Sachlage“. Die Frage, ob eine Fortbildung zum Medikationsmanagement Voraussetzung für eine honorierte Leistungserbringung werden soll, wurde ebenfalls vorerst zurückgestellt. Auch die Novellierung der Ausbildungsinhalte wird nicht weiter verfolgt – schließlich sei die Ausbildungsordnung erst 2012 novelliert worden.

Die Idee, eine vierte Taxierzeile auf den Muster-16-Rezepten einzuführen hat aus Sicht der ABDA „nicht viel Aussicht auf Erfolg“. Schließlich müsste eine solche Änderung durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und den GKV-Spitzenverband beschlossen werden.

Da die Ärzte ihren Arztstempel wahrscheinlich nicht ändern würden, werde dieser weiterhin in dem neuen Bereich platziert. Gegen den Vorschlag, bei Bedarf kleiner zu drucken, legte die Technische Kommission ihr Veto ein, da die Gefahr bestehe, dass die Erkennung eine Zeile überlese.