Abstimmung

Wählen Sie das Unwort des Jahres 2014! APOTHEKE ADHOC, 17.12.2014 09:18 Uhr

Berlin - 

2014 neigt sich dem Ende und damit ein für die Apotheken wechselvolles Jahr. Dass sich die wirtschaftlichen Ergebnisse der Apotheken im Durchschnitt verbessert haben, liegt auch daran, dass es immer weniger werden. An neuen Erschwernissen mangelte es auch in diesem Jahr nicht: Einige machen Arbeit, viele kosten Geld und andere sind einfach nur nervig. Wählen Sie Ihr Unwort 2014.

Konditionensicherungsausgleich: Im Frühsommer haben die Großhändler Kürzungen der Konditionen angekündigt. Wie gewohnt fand das relativ zeitgleich und auch inhaltlich fast identisch statt. Immerhin haben sich die Großhändler jeweils eigene Namen überlegt. Der eine nannte die Kürzung „Servicebeitrag“, der andere „Bestellstrukturausgleich“. Die schönste Umschreibung für eine Rabattkürzung war aber vermutlich „Konditionensicherungsausgleich“.

Substitutionsausschlussliste: An der Erstellung der Aut-idem-Liste waren die Apotheker nur beratend beteiligt. Denn beschlossen wurde sie vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Seit dem 10. Dezember dürfen acht Wirkstoffe in der Apotheke nicht mehr ausgetauscht werden. Weil der G-BA dummerweise versäumt hat, eine Frist für die Umstellung der Software zu gewähren, steigt der Aufwand in den letzten Wochen des Jahres unnötig.

Ruhensanordnung: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) scheuchte kurz vor Jahresende die gesamte Branche auf. 80 Arzneimittel wurden für nicht verkehrsfähig erklärt. Nachdem die Erklärungen und Widersprüche der Hersteller in Bonn eintrudelten, wurde die Liste immer weiter zusammengestrichen. Die Verunsicherung in Apotheken wegen der Bioäquivalenzstudienfälschung – ebenfalls mit Unwortpotenzial – war groß.

GKV-Versorgungsstärkungsgesetz: Zugegeben, Gesetze haben immer sperrige Namen. Doch während die Apotheker beispielsweise beim AMNOG auf eine Erwähnung gerne verzichtet hätten, würden sie in den Entwürfen zur aktuellen Reform lieber öfter genannt werden. Der lange Wunschzettel der Apotheker wird sich allem Anschein nach aber nicht erfüllen, ihr Honorar wird die Große Koalition vorerst nicht anfassen. Dafür wird der Kassenabschlag bei 1,77 Euro festgeschrieben. Beim Thema Formretax sollen sich die Apotheker selbst mit den Kassen einigen.

Retax-Frist: Immerhin dieser Forderung der ABDA will die Regierung nachkommen. Damit der GKV-Spitzenverband eine Einigung in Sachen Retaxationen von Formfehlern nicht wieder auf die lange Bank schiebt, will der Gesetzgeber eine Frist setzen: Nach einem halben Jahr fruchtloser Verhandlungen geht es direkt ins Schiedsverfahren.

Leitbild-Konvent: Die Apotheker hatten aber auch noch anderes zu tun, als ihre politischen Forderungen durchzusetzen. Immerhin sollte beim Apothekertag im Herbst das eigene Leitbild verabschiedet werden. Höhepunkt auf dem Weg zum „Perspektivpapier Apotheke 2030“ war zwischen Online-Debatten und Workshops der große Leitbild-Konvent in Berlin.

Rezepturverweigerer: Ebenfalls reichlich diskutiert wurde 2014 über Apothekentests. Viele Kammern wollen die Schlagzahl erhöhen, um die Qualität zu steigern. Denn neben den teilweise polemischen TV-Besuchen fördern auch interne Tests nicht nur Spitzenwerte zu Tage: In Bayern wurde rund 9 Prozent der Testkäufer keine Rezeptur angefertigt. Die Kammer rügt, will den Test wiederholen und Rezepturverweigerer künftig berufsrechtlich angehen.

Arzneimittelauktion: Leicht zu bekommen sind viele Arzneimittel dagegen im Internet: Pentobarbital auf ebay, Tilidin bei Shpock oder Malarone in Reiseforen – beinahe im Wochentakt finden sich online Angebote von Privatpersonen zu angebrochene oder ungenutzten Arzneimitteln. Engagierte Apotheker versuchen, dagegen vorzugehen – meist ohne Erfolg. Niemand fühlt sich für private Arzneimittelverkäufe im Internet verantwortlich.

Arzneimitteldrohne: Seit Ende September liefert der „Paketkopter“ von DHL Medikamente an die Seehund-Apotheke auf der Nordseeinsel Juist. Der zwölf Kilometer lange Flug von Norddeich auf dem Festland dauert rund 16 Minuten. Der Apotheker auf der Insel ist mit dem Pilotprojekt zufrieden. Und der Rest? Die meisten Apotheker finden, man sollte solche Drohnentest nicht zu ernst nehmen.

Unechter Skonto: Die Großhändler wollen nicht nur an der Rabattschraube drehen, idealerweise soll auch der Skonto wegfallen. Da trifft es sich gut, dass dessen Rechtmäßigkeit jetzt vor Gericht geklärt werden soll. Denn „unechte Skonti“ könnten in Verbindung mit Rabatten ein Verstoß gegen die Preisbindung sein. Hardliner sehen sogar echte Skonti als preisrechtlich relevant an.