Rx-Versandverbot

Mehrheit oder nicht: Testlauf im Gesundheitsausschuss Lothar Klein, 08.11.2016 07:51 Uhr

Berlin - 

Die erste Vorentscheidung über das von der ABDA geforderte Rx-Versandverbot fällt am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundesrates. Dort Stimmen die Ländervertreter über den Antrag Bayerns ab. Melanie Huml (CSU), Gesundheitsministerin des Freistaates, will den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimittel verbieten. Bayern will das Verbot über das Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) erwirken, das derzeit auch im Bundestag beraten wird.

In der Gesetzesvorlage von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) fehlt das Rx-Versandverbot. Der Minister hat sich noch nicht auf einen Gesetzesweg für das angekündigte Verbot festgelegt. Da das Rx-Versandverbot vermutlich in der EU notifiziert werden muss, spricht aus Gröhes Perspektive jedoch viel für ein eigenes Gesetz – gewissermaßen eine Lex DocMorris. Anderenfalls läuft Gröhe Gefahr, dass sein Prestigeprojekt Pharmadialog in den EU-Mühlen hängen bliebt.

Der Antrag Bayerns zielt hingegen direkt auf das AM-VSG-Gesetzesverfahren. Damit das Rx-Versandverbot dort Eingang findet kann, muss es einige Hürden nehmen. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates stimmt am Mittwoch darüber ab. Dort ist eine einfache Mehrheit erforderlich. Im Gesundheitsausschuss verfügt jedes Land über eine Stimme. Huml muss also neun Länder hinter sich bringen. NRW und Hessen sind dabei, auch aus anderen Ländern kommen zustimmende Signale.

Das Herzstück der parlamentarischen Tätigkeit ist die Arbeit in den Ausschüssen. Jede Vorlage, gleichgültig, ob sie von der Bundesregierung, vom Bundestag oder von einem Land kommt, wird in der Regel erst in den Ausschüssen beraten und dort auf „Herz und Nieren“ geprüft. In den Ausschüssen vollzieht sich auch ein Teil des Dialogs zwischen Bund und Ländern. Denn Bundeskanzlerin und Bundesminister haben das Recht – und auf Verlangen des Bundesrates die Pflicht – an den Ausschusssitzungen wie auch an den Plenarsitzungen teilzunehmen. Sie müssen jederzeit gehört werden. An den Beratungen können auch Beauftragte der Bundesregierung, also Bedienstete aus den Bundesministerien, teilnehmen.

Findet der Rx-Verbotsantrag im Gesundheitsausschuss eine Mehrheit, wandert er ins Plenum der Länderkammer. Bei der dortigen Abstimmung gilt jedoch eine andere Mehrheitsregel. Die Länder verfügen in Relation zu ihrer Bevölkerungszahl über unterschiedlich viele Stimmen. Jedes Land hat mindestens drei Stimmen, Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohnern haben vier, Länder mit mehr als sechs Millionen Einwohnern fünf, Länder mit mehr als sieben Millionen Einwohnern sechs Stimmen.

Insgesamt hat der Bundesrat 69 Stimmen und demzufolge 69 ordentliche Mitglieder. So macht die für Beschlüsse in der Regel erforderliche absolute Mehrheit 35 Stimmen und die manchmal notwendige Zweidrittelmehrheit 46 Stimmen aus. Für den Rx-Versandverbotsantrag reichen 35 Stimmen als Mehrheit aus. Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen wollen das Rx-Versandverbot tragen. Zusammen kommen die vier Länder auf 23 Stimmen. Die meisten anderen Länder haben sich noch nicht festgelegt. Daher gilt die Abstimmung im Gesundheitsausschuss am Mittwoch als erster Test.

Dann müsste sich anschließend der Bundestag mit dem Begehren Bayerns befassen und dazu eine Stellungnahme abgeben. Gibt es in der Koalition keine Mehrheit für ein Rx-Versandverbot, scheitert Bayerns Vorstoß im Bundestag. Da das AM-VSG kein zustimmungspflichtiges Gesetz ist, verfügen die Länder über kein politische Druckmittel, den Antrag Bayern gegebenenfalls durchzusetzen. Dann müssen die Apotheker auf Gröhes eigene Gesetzesinitiative warten.

Zuletzt hatte die Länderkammer sich 2012 für ein Rx-Versandverbot ausgesprochen, war aber am Widerstand der schwarz-gelben Regierung mit Daniel Bahr (FDP) als Gesundheitsminister gescheitert.