Fremdbesitzverbot

EU-Kommission will Apotheken-Verfahren einstellen Patrick Hollstein, 08.06.2011 15:18 Uhr

Berlin - 

Am 19. Mai jährte sich das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Fremdbesitzverbot für Apotheken zum zweiten Mal. Auch das EuGH-Urteil zur Bedarfsplanung für Apotheken

ist bereits ein Jahr alt. Trotzdem konnte sich die EU-Kommission

bislang nicht durchringen, ihre Vertragsverletzungsverfahren gegen

mehrere Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, formal zu beenden.

Möglicherweise stellt sich die Brüsseler Behörde jetzt ihrer Niederlage.

„Es ist unsere Absicht, die Verfahren einzustellen“, sagte eine Sprecherin gegenüber APOTHEKE ADHOC. Allerdings müssten vorab die Beschwerdeführer informiert werden: „Es ist ein Routineverfahren, dass die Kläger die Möglichkeit bekommen, neue Informationen vorzutragen, die die Einschätzung der Kommission ändern könnten“, so die Sprecherin.

Angesichts der juristisch eindeutigen Sachlage dürfte in dieser Hinsicht vermutlich nicht allzu viel zu erwarten sein – was die Ankündigung der Kommission, die Verfahren zu den Akten zu legen, umso greifbarer macht. Bislang hatte es auf Nachfrage immer geheißen, dass noch keine Entscheidung getroffen worden sei. Stattdessen hatte die Generaldirektion Binnenmarkt weitere Informationen zu den Apothekenmärkten gesammelt und in einem Bericht im vergangenen Sommer erneut kritisiert, dass Besitzbeschränkungen für Apotheken die vertikale Integration und den Aufbau grenzüberschreitender Ketten behinderten.

Doch ungeachtet solcher politischer Vorstöße ist die Liberalisierung der europäischen Apothekenmärkte mit den EuGH-Urteilen für Brüssel in weite Ferne gerückt. Eine Zeitlang hatte sich die Kommission unter dem damaligen Ressortchef Charlie McCreevy regelrecht in das Thema Apothekenketten verbissen: Acht Mahnverfahren hatte die Kommission nach Informationen von APOTHEKE ADHOC zwischen 2005 und 2008 gegen Mitgliedsstaaten wegen ihrer Fremd- und Mehrbesitzverbote beziehungsweise Niederlassungsbeschränkungen eingeleitet.

Betroffen waren Spanien, Österreich, Frankreich, Deutschland, Portugal, Bulgarien und – gleich zweimal – Italien. Weil die Kommission aber über ihre Apotheken-Verfahren so gut wie keine Auskunft machte, weiß heute niemand genau, welche Verfahren welchen Stand haben und welche gegebenenfalls bereits eingestellt sind. Für ihre Informationspolitik kassierte die Kommission sogar eine Rüge vom EU-Ombudsmann.

Zu den Beschwerdeführern gehörten Celesio im italienischen Verfahren und der Apothekerverein Plafarma im spanischen Verfahren. Das Verfahren gegen Österreich ging auf ein Gutachten des Centrums für Eruoparecht der Universität Passau zurück, das Verfahren gegen das deutsche Mehrbesitzverbot auf eine parlamentarische Anfrage des EU-Abgeordneten Dr. Andreas Schwab (CDU).