Plan B: Apotheken kontrollieren Versenderpakete 16.05.2026 08:04 Uhr
Der Druck war allzu groß geworden: Weil DHL & Co. in Berlin und Brüssel massiv gegen Verschärfungen bei der Temperaturkontrolle lobbyierten, strich Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) das ehrgeizige Vorhaben, Patientinnen und Patienten vor durchgekochten oder tiefgefrorenen Medikamenten zu schützen, aus ihrem Entwurf zur Apothekenreform. Aber dann fällt ihrer Fachabteilung doch noch ein Kompromiss ein.
Ein Freund von allzu strengen Vorgaben für den Versandhandel war man im Bundesgesundheitsministerium (BMG) noch nie. Abgesehen von der Bekanntmachung aus dem Jahr 2004, mit der ein paar grundsätzliche Vorgaben zur Qualitätssicherung beim Arzneimittelversand formuliert wurden, ist seit Jahren aus der Berliner Friedrichstraße nichts zu den diversen Missständen zu hören. Ob Preisbindung, Zuweisung oder eben Temperaturkontrolle – man lässt den Dingen lieber erst einmal seinen Lauf.
Dass nun ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden musste, wurde von Anfang an als Zumutung wahrgenommen. Erst versuchte man noch geschickt, das Thema auf kühlpflichtige Medikamente zu beschränken. Aber leider: Während von der Abda dazu keine sichtbaren Lebenszeichen kamen, wollte der Großhandelsverband Phagro partout nicht locker lassen.
Die Versender selbst übten sich nach außen in betonter Gelassenheit – alles sei doch längst im Lot, man habe nichts zu befürchten. Doch hinter den Kulissen setzte sich eine gewaltige Bewegung in Gang. Erst versuchte man, das Thema in Berlin zu ersticken, dann zog man weiter nach Brüssel. Auf die EU würde Verlass sein, da war man sich sicher. Und schließlich zog man noch den ultimativen Joker aus der Tasche: „Hey, DHL, was machst Du eigentlich, wenn wir künftig Kühlakkus in unsere Päckchen legen müssen?“
Keine Kontrolle machbar. Oder?
Gegen eine solche Übermacht konnte Warken nichts mehr ausrichten. Mit keinem Geringeren als dem Bund selbst als Großaktionär im Rücken öffnen sich für den Logistikriesen in Berlin alle Türen. Treffen im BMG? Aber gerne. Termin im Wirtschaftsministerium? Bitte sehr. Böse Stimmen unken sogar, dass man kleine argumentative Tipps nach Brüssel übermittelte. Aber das ist natürlich frei erfunden.
Nur eine Regelung hat es überhaupt noch in den aktuellen Entwurf geschafft: Medikamente dürfen nicht an Packstationen ausgeliefert werden. Klingt doch gut, ein kleines Zugeständnis an all jene, die immer noch meinen, Verbraucher würden Wert auf wirksame preiswerte Medikamente legen. Auch sollen, wenn nötig, Temperaturkontrollen durchgeführt und maximale Transportzeiten vorgegeben werden dürfen. Freiwillig, versteht sich. Sämtliche Verpflichtungen für Logistikdienstleister wurden komplett gestrichen. Eine Kontrolle durch deutsche Behörden ist damit weiterhin ausgeschlossen – sowohl bei den niederländischen Versendern als auch ihren deutschen Dienstleistern.
Von der Abda ist diesbezüglich kein Widerstand zu erwarten: „Wollt ihr nun eure Honorarerhöhung oder nicht? Wir können uns das Ganze auch bis Herbst noch einmal in Ruhe überlegen.“
Dummerweise nur kocht der Phagro das Thema wieder und wieder hoch. Jetzt auch noch mit juristischem Gutachten. Als ob man nicht schon genug zu tun hätte.
Aber da hat jemand im Ministerium eine zündende Idee: Wenn der Branche die Temperaturen im Transporter schon so wichtig sind, dann soll sie sie gefälligst auch selbst kontrollieren. Wozu gibt es denn beispielsweise dieses ominöse Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker (ZL)?
Neue Aufgabe für ZL und Apotheken
Und so kommt es, dass ab sofort jede Sendung aus den Niederlanden einen Umweg über Eschborn nehmen muss. Dort findet zunächst eine organoleptische Kontrolle statt: Alles, was riecht oder suppt, wird aussortiert und ins Labor geschickt. Leider zeigt sich schnell, dass nach dieser ersten Prüfroutine tausende Sendungen zur eingehenden Analyse übrig bleiben. Und da das ZL diese enorme Menge nicht alleine abarbeiten kann, werden die Pakete nun aufgeteilt und zur Nachkontrolle an die Apotheken geschickt. Der Weitertransport erfolgt nach dem Zufallsprinzip und muss durch den pharmazeutischen Großhandel organisiert werden. Das habt ihr nun davon, Freunde!
Die Prüfung übernehmen PTA mit Zusatzqualifikation zur/zum Logistik-Untersuchungs-Spezialist:in für thermische Totalschäden. Schließlich soll der Beruf ja weiterentwickelt werden. Und weil die Prüfung der Arzneimittel die Lieferzeit massiv verlängert, müssen die Apotheken in der Zwischenzeit für Ersatz sorgen. Das gilt natürlich auch, wenn die Arzneimittel im Labor durchfallen und eine Anwendung nicht mehr möglich ist – und zwar auf eigene Rechnung. Schließlich wird das Honorar stufenweise erhöht und bis der pDL-Topf abgeschmolzen ist, auf den Zuschlag zur Förderung der Sicherstellung des Notdienste verzichtet. Pröbchen nicht vergessen! Als Entschuldigung für die Verzögerung.
Auf Nachfrage, wie man sich das denn nun vorstelle, diese Aufgabe ganz ohne Bezahlung zu stemmen, erwidert das BMG nur trocken: Solche Sondervergütungen könne man ja im Rahmen der geplanten Verhandlungslösung selbst mit den Kassen ausmachen.
Win-win-win-win-win-Situation
Für die Kassen funktioniert das Ganze kostenneutral: Der Großhandel hat sich die Sache aus Sicht des BMG selbst eingebrockt, also muss er sie auch auf eigene Rechnung ausbaden. Die Abda wird damit befriedet, dass nun doch noch jede Apotheke ein Labor vorrätig halten muss – auch Zweigapotheken, die müssen schließlich auch bei den Paketkontrollen unterstützen. Und über einen weiteren Aspekt darf die Abda sich freuen: Die PTA-Vertretung auf Probe wird gestrichen. Schließlich haben diese mit der neuen Zusatzqualifikation künftig ohnehin schon eine Kompetenzerweiterung – und ehrlicherweise mit den Kontrollen schlicht zu viel zu tun, um nebenher noch Inhaber in ländlichen Regionen zu vertreten.
Neue Kontrollaufgaben für die Apothekerschaft gibt es zwar nicht – für Logistikunternehmen, die Arzneimittel in Papppaketen durch die Republik karren, allerdings auch nicht: In der überarbeiteten Fassung der Verordnung zur Apothekenreform sind die Logistiker einfach rausgestrichen worden. Lediglich in Packstationen dürfen DHL und Co. die Pillen-Päckchen ausländischer Versandhändler nicht mehr stecken.
Nach langen Ankündigungen hat die Apothekerschaft auch endlich die Fixumserhöhung schwarz auf weiß: Statt wie erhofft auf einen Schlag zum 1. Juli, wird das Fixum in zwei Schritten erhöht: auf 9 Euro zum 1. Juli, zum Jahreswechsel greift dann der Kassenabschlag und reduziert das Honorar um 20 Cent, bis dann Mitte nächsten Jahres die zweite Erhöhung auf 9,50 Euro kommt. Bei der Verhandlungslösung bleibt Warken auf Kassenlinie: DAV und GKV-Spitzenverband sollen um das Fixum und den variablen Vergütungsanteil verhandeln. Starten soll das Ganze erst zwei Jahre nach Inkrafttreten – schließlich ist durch die Aufspaltung des Fixums die Honorarerhöhung im kommenden Jahr schon gesetzt! Doch keine Sorge: Wie der BMG-Abteilungsleiter Thomas Müller schon auf dem DAV-Wirtschaftsforum erklärte, könne die Apothekerschaft mögliche Vergütungen zusätzlicher Beratungsleistungen schließlich auch in den Verhandlungsrahmen einbringen.
In diesem Sinne ein schönes Wochenende!