Apothekenhonorar

Kassen: Sinneswandel bei 3-Prozent-Marge Benjamin Rohrer, 23.10.2012 08:44 Uhr

Weniger Marge in der Kassen: Der GKV-Spitzenverband hat in der Frage um die Berechnung der 3-Prozent-Marge einen erstaunlichen Meinungswechsel hingelegt. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

In der Frage um die Berechnungsbasis der 3-Prozent-Marge sind die Fronten weiterhin verhärtet: Die Kassen wollen die Margen der Apotheken und Großhändler auf Basis des niedrigeren Erstattungspreis berechnen, alle anderen beteiligten Fachverbände stehen zum Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers (ApU). Dabei waren anfangs auch die Kassen der Ansicht, den höheren Preis als Berechnungsgrundlage zu nehmen. Doch der GKV-Spitzenverband änderte offenbar kurzfristig seine Meinung.

Ausgangspunkt des Konfliktes waren die Preisverhandlungen des AstraZeneca-Präparates Brilique (Ticagrelor). Der zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Pharmakonzern ausgehandelte Preis sollte eigentlich zum 15. Juli umgesetzt werden. Weil aber bis heute kein Konsens zu den Abrechnungsmodalitäten herrscht, werden die neuen Preise für Medikamente mit Zusatznutzen derzeit weiter nach dem alten Verfahren abgerechnet.

Am 12. Juli hatten die Beteiligten über die Umsetzung beraten. Zu diesem Zeitpunkt vertraten die Kassen einem Schreiben zufolge noch die Meinung, dass die Margen der nachfolgenden Handelsstufen – also auch die 3-Prozent-Marge – auf Basis des ApU umgesetzt werden müssen.

In dem abgestimmten Papier des Kassenverbandes an die Fachverbände und das BMG vom 3. Juli hieß es wörtlich: „Nach herrschender Auffassung ist der Listenpreis des pharmazeutischen Unternehmers (ApU) die Bezugsgröße für die Preisbildung auf den nachfolgenden Handelsstufen.“ Nur die Berechnung der Umsatzsteuer müsse noch geklärt werden.

Offenbar hat der GKV-Spitzenverband dann aber das Einsparpotential hinter dieser Frage entdeckt: Denn schon in der darauf folgenden Woche schrieb Verbandsvize Johann-Magnus von Stackelberg an das BMG und bat zu prüfen, ob die Margen nicht eigentlich auf Basis des niedrigeren Erstattungspreises berechnet werden müssten.

Gegenüber den anderen Marktteilnehmern tat Stackelberg seinen Meinungswechsel offen kund: Dem Vernehmen nach soll er den Fachverbänden in einer Sitzung mitgeteilt haben, dass er seine Meinung zu diesem Thema kurzfristig geändert habe.

Der Rest ist Geschichte: Kurz nach Stackelbergs Anfrage antwortete das BMG und teilte die Auffassung der Kassen. Hersteller und Großhändler drohten daraufhin mit Rechtsgutachten. Auch die ABDA hatte angekündigt, die Fragestellung juristisch überprüfen zu wollen. Bis Mitte November erwartet das BMG von den Fachverbänden eine Lösung in der Abrechnungsfrage.