GKV-Versorgungsstärkungsgesetz

Apotheker hoffen auf Gröhe und Gabriel Alexander Müller, 11.02.2015 12:23 Uhr

Berlin - 

Lange sah es so aus, als hätte sich die ABDA verzockt: Während der Kassenabschlag aller Voraussicht nach bei 1,77 Euro gesetzlich festgeschrieben wird, fehlt die Gegenforderung der Apotheker – eine regelmäßige Überprüfung ihres Honorars – bislang im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG). Auch mit ihren anderen Honorarforderungen sind die Apotheker bislang nicht durchgedrungen. Doch die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat in der Debatte um die Zulässigkeit von Skonti erklärt, dass eine gesetzliche Klarstellung diesbezüglich nicht geplant sei. Doch womöglich ist auf der anderen Seite die Honorardebatte noch nicht abgeschlossen: „Derzeit wird allgemein geprüft, ob sich aus dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, welches in Federführung beim BMG liegt, ein Änderungsbedarf für die Arzneimittelpreisverordnung ergibt“, so das BMWi.

Das passt zu den Aussagen von Ingrid Fischbach (CDU), Parlamentarische Staatssekretärin im BMG. Sie hatte den Apothekern beim Kooperationsgipfel des Bundesverbands Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) in der vergangenen Woche in München zugerufen: Man habe das Thema Apothekenhonorar im GKV-VSG zwar nicht aufgegriffen, werde aber im Laufe der Beratungen gemeinsam mit dem BMWi auch diese Frage erörtern. Der Gesetzentwurf sehe Verbesserungen für die Versorgung vor. „Darüber hinaus greift er auch berechtigte Anliegen der Leistungserbringer auf. Das betrifft auch die Apotheken“, so Fischbach.

Bei Deutschen Apothekerverband (DAV) hat man die Hoffnung jedenfalls noch nicht aufgegeben: „Der DAV lobbyiert die bekannten Honorarfragen“, sagt ABDA-Sprecher Dr. Reiner Kern. Die Gemengelage sei insoweit nicht neu. Problematisch ist aus seiner Sicht aber, dass die Bundesregierung unbedingt eine Zustimmungspflicht des Bundesrates vermeiden wolle. Diese werde nach allgemeiner Lesart aber durch eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) ausgelöst, so Kern.

Womöglich muss das Gesetz unabhängig davon doch durch die Länderkammer: Das GKV-VSG befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren und war am vergangenen Freitag erstmals im Bundesrat besprochen worden. Der Gesundheitsausschuss der Länderkammer kritisierte, dass das GKV-VSG als bloßes Einspruchsgesetz eingebracht wurde. „Dies ist verfassungsrechtlich nicht zutreffend“, heißt es in der Stellungnahme. Vielmehr sei das Gesetz zustimmungsbedürftig. Es verpflichte Einrichtungen der Länder – insbesondere die Hochschulambulanzen – zur Erbringung von geldwerten Dienstleistungen und werde von den Ländern als eigene Angelegenheit ausgeführt.

Ob die Apotheker von einer Zustimmungspflicht tatsächlich profitieren würden, steht auf einem anderen Blatt. Ihre Honorarforderungen werden in der Koalition aktuell nicht besprochen. Dabei waren die Apotheker mit einem langen Wunschzettel in die Beratung zum GKV-VSG gegangen. Die Festschreibung des Kassenabschlags sollte zwingend an eine regelmäßige Prüfung des Honorars geknüpft sein. Die Apotheker fordern zudem für Rezepturen einen zusätzlichen Zuschlag von 8,35 Euro, also in Höhe des Festzuschlags für Fertigarzneimittel.

Für die Abgabe von Betäubungsmitteln (BtM) und anderen dokumentationspflichtigen Arzneimitteln fordert die ABDA in ihrer Stellungnahme eine Aufwandsentschädigung von 2,91 Euro. „Der bisherige Zuschlag von 0,26 Euro deckt im Regelfall nicht einmal die der Apotheke von ihrem Lieferanten für diese Arzneimittel in Rechnung gestellten Sondergebühren“, kritisiert die ABDA.

Da eine generelle Erhöhung des Apothekenhonorars wohl nicht in Frage kommt, wären diese Baustellen für die Apotheken vermutlich noch aussichtsreicher. Immerhin lässt sich auch der Versorgungsgedanke für die Politik leichter vermitteln. Dasselbe gilt für die Notdienstpauschale – die bislang letzte „Honorarerhöhung“ der Apotheken.

Auch hier wünschen sich die Apotheker eine Anhebung: Die Sondervergütung für den Notdienst soll von 16 auf 20 Cent pro Rx-Präparat erhöht werden, damit die Apotheker die zugesagten 120 Millionen Euro für den Nacht- und Notdienstfonds auch tatsächlich erhalten.

Darüber hinaus will die ABDA die Arbeitspreise für parenterale Zubereitungen um jeweils 30 Euro erhöhen. Ausschreibungen sollen in diesem Bereich künftig nicht mehr erlaubt sein. Ein Disagio für den Einzug von Zuzahlungen und Herstellerrabatt erweitern den Forderungskatalog, ebenso die Abschaffung der Importquote. Einen Schwerpunkt hat sich der DAV nicht gesetzt: „Die Forderungen werden in Summe vorgetragen“, so Kern.

Eigentlich hatte sich die ABDA vom Gesetzgeber auch ein Verbot von Nullretaxationen aufgrund von Formfehlern gewünscht. Doch die Politik hat den Ball zurück zur Selbstverwaltung gespielt. Eine Klarstellung wird es nicht geben, Kassen und Apotheker sollen sich untereinander einigen.

Immerhin: Nach der Anhörung wurde die Forderung der Apotheker aufgenommen, einen Stichtag für die Einigung festzulegen. Wenn sich der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) nicht innerhalb eines halben Jahres verständigen, geht der Retax-Streit automatisch ins Schiedsverfahren.

Dass Gesetzgebungsverfahren erst im Laufe der parlamentarischen Beratungen in die heiße Phase gehen, hat auch der ABDA schon genutzt. Schon in den vergangenen Jahren waren in letzter Minute noch einige kleinere Erfolge gelungen. Auch die Großhändler haben ihre Chance erkannt und fordern mehr Geld als Ausgleich für den Verfall ihrer Spanne.

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