Neue Gesetze

Das ändert sich 2016 APOTHEKE ADHOC/dpa, 01.01.2016 09:09 Uhr

Berlin - 

Ob Steuern, E-Health, Anti-Korruptionsgesetz oder Zuzahlungsbefreiung – im neuen Jahr stehen viele Änderungen an, die auch Apotheken oder ihre Kunden betreffen. Ein Überblick, was 2016 bringt.

Infolge des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) gibt es beim Entlassmanagement Änderungen. Krankenhausärzte dürfen künftig nicht nur Arzneimittel mitgeben, sondern auch Rezepte für N1-Packungen ausstellen. Verordnet werden diese auf Muster-16-Rezepten, die nur drei Tage gültig sind.

Anfang 2016 tritt das E-Health-Gesetz in Kraft, das am Montag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Ab Oktober haben Patienten, die mindestens drei verordnete Arzneimittel einnehmen, dann einen Anspruch auf einen Medikationsplan. Ausgestellt werden die Pläne von den Ärzten. Apotheker sind jedoch verpflichtet, sie auf Wunsch des Patienten zu aktualisieren. Ärzte müssen künftig über eine Software verfügen, die die Rabattverträge zum aktuellen Stand anzeigt.

Irgendwann vor der Sommerpause soll das Anti-Korruptionsgesetz für das Gesundheitswesen in Kraft treten. An dem Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium (BMJV) sowie dem Kabinettsentwurf gab es viel Kritik. Umstritten ist vor allem die Anbindung an das Berufsrecht der Heilberufler. Die Verbände der Apotheker, Ärzte und Pharmahersteller werden im ersten Halbjahr 2016 noch auf Änderungen am Gesetzesentwurf hinarbeiten.

Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Berufsanerkennung muss noch vor dem 18. Januar in Kraft treten. Damit verbunden sind Änderungen in der Bundesapothekerordnung (BApO): Vorgesehen sind eine Neudefinition des Apothekerberufs, eine Lockerung bei der Niederlassung für ausländische Apotheker und Regelungen für die Ausstellung des Europäischen Berufsausweises.

Im Januar 2016 kommt eine neue Version des Deutschen Arzneibuches (DAB). Dann müssen sich die Apothekenmitarbeiter von einigen gewohnten Begriffen verabschieden, da einige halbfeste Zubereitungen neue Namen erhalten. So heißt die Kühlsalbe DAB künftig Kühlcreme DAB und die Wasserhaltige hydrophile Salbe wird in Anionische hydrophile Creme umbenannt. Die Wasserhaltige Wollwachsalkoholsalbe findet man künftig unter dem Namen Wollwachsalkoholcreme DAB.

Zum Jahreswechsel werden die Personalkosten in Apotheken steigen, da sich der Arbeitgeberverband ADA und die Apothekengewerkschaft Adexa auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt haben. Mitarbeiter in öffentlichen Apotheken erhalten – je nach Berufsgruppe und Erfahrung – zwischen 1,8 und 2,5 Prozent mehr Gehalt. Die Vergütung für PTA-Auszubildende steigt um fast 6 Prozent auf 670 Euro. Das gleiche gilt für PKA im ersten Ausbildungsjahr. Im zweiten Jahr bekommen sie künftig 720 Euro im Monat (plus 36 Euro) und im dritten Jahr 770 Euro (plus 46 Euro). Zudem ändert sich die Vergütung der Pharmazeuten im Praktikum (PhiP). Derzeit bekommen sie im ersten Halbjahr monatlich 750 Euro brutto und im zweiten 880 Euro. Von 2016 an erhalten sie das volle Gehalt schon im ersten Halbjahr.

Zum Jahresende läuft bei rund sieben Millionen Patienten die Zuzahlungsbefreiung aus. Für 2016 müssen sie die Befreiung bei den Kassen erneut beantragen. Machen sie das nicht, sind Apotheken gesetzlich dazu verpflichtet, beim Einlösen von Rezepten die Arzneimittelzuzahlungen einzuziehen. Diese müssen sie dann an die Kassen weiterleiten. Ein Befreiungsvermerk wird vom verordnenden Arzt auf dem Rezept eingetragen. Alternativ können Patienten in der Apotheke einen entsprechenden Bescheid vorlegen.

Zum 1. Januar gibt es eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung). Das neue Formular ist in gelber Farbe wie bisher. Allerdings enthält der Krankenschein neben einer Ausfertigung für Arbeitgeber und Krankenkasse auch ein Blatt für den Patienten. So können Arbeitnehmer nachvollziehen, wann sie eine erneute AU-Bescheinigung benötigen, um ihre Arbeitsunfähigkeit lückenlos nachweisen zu können.

Mit Beginn des Schuljahres 2016 beziehungsweise ab dem Wintersemester 2016/17 treten einige Reformen beim BAföG in Kraft. So werden die Bedarfssätze um 7 Prozent angehoben. Studenten, die eine eigene Wohnung haben, können dann maximal bis zu 735 Euro monatlich erhalten. Wer noch bei den Eltern wohnt, kann bald bis zu 537 Euro an BAföG bekommen. Ebenfalls um 7 Prozent steigen von Herbst an die Freibeträge für das Einkommen der Eltern oder der Lebenspartner. Im Fall verheirateten Eltern sind das zum Beispiel 1715 Euro. Zudem dürfen Auszubildende vom kommenden Wintersemester an mehr hinzuverdienen. Sie können erstmals 450 Euro monatlich bei einem Minijob erhalten, ohne dass der Verdienst auf die BAföG-Leistungen angerechnet wird. Die Freibeträge für jegliches eigenes Vermögen werden von 5200 Euro auf künftig 7500 Euro angehoben.

Krankenhäuser, die ihre Patienten besonders gut versorgen, können ab 1. Januar Zuschläge kassieren. Auch für besondere Leistungen bei Operationen gibt es Geld. Gleichzeitig werden schlechte Leistungen mit Abschlägen geahndet. Sollten Krankenhäuser immer wieder durch mangelnde Qualität auffallen, können einzelne Abteilungen oder sogar das ganze Haus geschlossen werden. Beschlossen wurde das in der sogenannten Krankenhausstrukturreform. Das große Ziel der Reform: Überkapazitäten in Krankenhäusern sollen abgebaut werden, ohne Abstriche bei der Versorgung in der Fläche zu machen.

Berlin führt von 2016 an die Gesundheitskarte für Flüchtlinge schrittweise ein. Dadurch soll das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) entlastet werden.

Die EEG-Umlage, die Stromverbraucher zahlen müssen, steigt von Januar an auf 6,35 Cent pro Kilowattstunde. Gegenüber dem Jahr 2015 wird sie damit um 0,18 Cent angehoben. Mit den Einnahmen aus der EEG-Umlage werden die Vergütungen finanziert, die Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen bekommen, wenn sie Strom ins öffentliche Netz einspeisen.

Eltern, die auch 2016 Kindergeld beziehen möchten, müssen der Familienkasse zwei Steuer-Identifikationsnummern vorlegen – die des Kindes sowie die des Elternteils, der den Kindergeldantrag stellt oder bereits Kindergeld bezieht. Durch das neue Verfahren soll sichergestellt werden, dass für jedes Kind nur einmal Kindergeld gezahlt wird. Neuanträge müssen von Januar an beide Steuer-Identifikationsnummern enthalten. Familien, die die Geldleistung bereits beziehen, können die Belege im Laufe des Jahres an die Familienkasse nachreichen.

Der Kinderfreibetrag steigt um 96 Euro pro Kind, also 48 Euro für jedes Elternteil. Für die Eltern bleiben damit pro Kind und Jahr jetzt 7248 Euro ihres Einkommens steuerfrei. Besonders die Familien mit höherem Einkommen bekommen das positiv zu spüren, meint der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Gleichzeitig steigt ab Januar auch das Kindergeld. Ob sich das im Geldbeutel wirklich bemerkbar macht, ist aber fraglich: Ab Januar gibt es jeden Monat zwei Euro mehr pro Kind. Das Kindergeld für die ersten beiden Kinder beträgt damit monatlich jeweils 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro. Ab Kind Nummer 4 gibt es jeweils 221 Euro. Außerdem steigt der Kinderzuschlag für Geringverdiener ab diesem Jahr um 20 Euro auf 160 Euro.

Zum Jahreswechsel erhöht die Post das Porto. Der Preis für den Standardbrief steigt von bisher 62 Cent auf 70 Cent. Für den Maxi-Brief zahlen Kunden künftig 2,60 Euro. Und ein Einschreiben kostet von Januar an 2,50 Euro. Teurer wird zudem die dokumentierte Zustellung sowie der versicherte Versand: So kostet das „Einschreiben Einwurf“ künftig 2,15 Euro statt 1,80 Euro wie bisher. Die Kosten für „Wert National“ steigen um 35 Cent auf 4,30 Euro.

Zum Jahreswechsel treten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) neue Leitlinien in Kraft. Dadurch soll der Wechsel zumindest offiziell besser klappen. So sollen Versicherte künftig bei Beitragsanpassungen bereits ab dem 55. Lebensjahr konkrete Tarifalternativen erhalten – also fünf Jahre früher als gesetzlich vorgesehen. Die Versicherer verpflichten sich zudem, Anfragen zum Tarifwechsel künftig innerhalb von 15 Arbeitstagen zu beantworten. Darüber hinaus wollen die teilnehmenden Unternehmen wechselwilligen Versicherten entweder alle Zieltarife aufzeigen oder geeignete Tarife auf der Basis eines objektiven Auswahlsystems benennen.

Auf die Arbeitnehmer kommen 2016 höhere Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu, da viele Kassen die Zusatzbeiträge zum Jahresende anheben. Der allgemeine Beitragssatz, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen zahlen, ist auf 14,6 Prozent festgeschrieben. Seit 2015 dürfen die Kassen zudem einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben, um finanzielle Engpässe auszugleichen. Er steigt 2016 voraussichtlich um 0,2 Prozentpunkte auf 1,1 Prozent. Damit erhöht sich der durchschnittliche Gesamtbeitrag auf 15,7 Prozent.

2016 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen, bis zu denen Sozialbeiträge aufs Gehalt fällig werden. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird die Grenze von 4125 Euro auf 4237,50 Euro im Monat angehoben. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung steigt sie in Westdeutschland von 6050 auf 6200 Euro und in Ostdeutschland von 5200 auf 5400 Euro. Von der Anhebung sind nur Arbeitnehmer betroffen, deren Gehalt über den bisherigen Grenzbeträgen liegt.

2016 endet die Umstellung auf das einheitliche Zahlungssystem für Europa (SEPA). Deshalb können Verbraucher bei Inlandsüberweisungen nur noch bis zum 1. Februar Bankleitzahl und Kontonummer verwenden. Danach wir nur noch die internationale Kontokennung IBAN akzeptiert.

2016 könnte das Jahr der Frauen werden: Die Frauen-Quote in Unternehmen wird umgesetzt. Damit sollen mehr Frauen in die Chef-Etagen großer Firmen aufrücken. Werden in Aufsichtsräten Posten neu besetzt, müssen die Firmen ab jetzt die Frauenquote von 30 Prozent umsetzen. Die neue Regel betrifft mehr als 100 börsennotierte Unternehmen in denen die Arbeitnehmer voll mitbestimmungsberechtigt sind. Halten sich die Unternehmen nicht an die Quote, bleibt der Posten unbesetzt.

Wer arbeitet, darf ab Januar mehr verdienen, bevor er Steuern auf sein Einkommen zahlen muss. Der sogenannte Grundfreibetrag wird um 180 Euro erhöht. Wer unverheiratet ist, darf ab jetzt 8652 Euro verdienen. Erst ab einem Einkommen über dieser Summe werden Steuern fällig. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag auf 17.304 Euro. Für alle, die nicht arbeiten, aber dennoch Einkünfte haben, gelten neue Regeln für die Steuererklärung. Rentner oder Vermieter beispielsweise müssen erst dann eine Steuererklärung abgeben, wenn sie mehr als 8652 Euro an Einkünften haben. 2015 waren es 180 Euro weniger.

Hartz-IV-Empfänger bekommen ab Januar etwas mehr Geld. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt auf 404 Euro. Sie bekommen damit fünf Euro mehr als bisher. Leben zwei Erwachsene als Ehepaar oder Partner in einem Haushalt, sollen sie jeweils vier Euro mehr bekommen, also 364 Euro. Mehr Geld gibt es auch für Haushalte mit geringem Einkommen. Sie erhalten ab Januar einen höheren Mietzuschuss. Ein Beispiel: Haushalte mit Wohngeldanspruch in denen zwei Personen leben, bekommen ab jetzt 186 Euro im Monat. Zum Vergleich: Im Jahr 2012 lag der Betrag noch bei 112 Euro. Auch die Zahl der Anspruchsberechtigten steigt in diesem Jahr.