EuGH-Urteil

SPD: Kabinenhonorar statt Rx-Versandverbot dpa, 17.12.2016 18:05 Uhr

Berlin - 

Apotheker sollen nach dem Willen der SPD-Fraktion für Nachtdienste und bessere Beratung mehr Geld bekommen. So könnten Apotheker belohnt werden, die Beratungskabinen einrichteten, um Kunden die Peinlichkeit öffentlicher Verkaufsgespräche zu ersparen. Auch die detaillierte Aufklärung über mögliche Wechselwirkungen solle ihnen zusätzlich Geld einbringen, berichtet der „Spiegel“.

Mit diesem Vorschlag reagiert die Fraktion auf den Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln zu verbieten.

Das EuGH-Urteil würde die deutschen Apotheken ins Hintertreffen bringen, weil sie nur einen geringen Anteil am Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln haben und diese vor allem in der Apotheke vor Ort abgeben. Zurzeit machen sie in den 20.000 Apotheken in Deutschland eine massive Kampagne gegen das Urteil und seine Auswirkungen.

Der SPD-Gesundheitsexperte und Fraktionsvize Professor Dr. Karl Lauterbach sagte dem „Spiegel“, auf diese von der SPD vorgeschlagenen Weise werde den niedergelassenen Apothekern geholfen, sich gegen Internetkonkurrenz zu behaupten. Das von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) geplante Versandhandelsverbot lehnt die SPD hingegen ab.

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) erklärte: „Der Vorstoß der Bundes-SPD ist nur ein Herumdoktern am Symptom, anstatt das Problem an der Wurzel zu packen. Für eine flächendeckende Arzneimittelversorgung brauchen wir das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.“ Deshalb begrüße Bayern auch Gröhes Gesetzentwurf.

Huml bekräftigte: „Ich will keinen ruinösen Preiskampf zu Lasten unserer Apotheken. Es kann nicht sein, dass Versandapotheken, die in anderen Mitgliedstaaten der EU ansässig sind, vor allem die Versorgung von chronisch kranken Patienten und den Verkauf hochpreisiger Arzneimittel an sich ziehen – und zwar ohne wichtige Dienstleistungen für das Gemeinwohl wie die Notfallversorgung zu übernehmen.“

Der Bundesrat hatte am 25. November dem Vorstoß Bayerns für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zugestimmt.