Optimismus beim Rx-Boni-Verbot

Wegen Botendienst: Keine Rettung des Kassenabschlags? Alexander Müller, 16.06.2020 14:31 Uhr

Weil die Apotheken schon mit einer Honorierung des Botendienstes bedacht wurden, müssen sie womöglich die Verluste der MwSt-Senkung beim Kassenabschlag hinnehmen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Die Apotheken könnten finanziellen Schaden aus der Mehrwertsteuerabsenkung nehmen. Um das zu vermeiden, müsste der Gesetzgeber eine Klarstellung zum Kassenabschlag aufnehmen. Doch bei der heutigen Sitzung der AG Gesundheit der Union kam das Thema nicht zur Sprache und innerhalb der Regierung regen sich Zweifel. Dafür herrscht in Sachen Rx-Boni-Verbot vorsichtiger Optimismus.

Im Zuge der geplanten Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent sinkt auch das Netto-Apothekenhonorar wegen der Berechnung des Kassenabschlags um rund 4 Cent pro Rx-Arzneimittel und Rezeptur. Nach Abzug des PKV-Rezeptanteils, für den kein Kassenabschlag abgeführt wird, würden die Apotheken somit für die Dauer von sechs Monaten mit gut 12 Millionen Euro belastet.

Zunächst war aus Koalitionskreisen zu vernehmen, das man diesen unbeabsichtigten Kollateralschaden durch eine Korrektur verhindern werde. Niemand könne vertreten, dass ausgerechnet Apotheker mit dem Corona-Konjunkturpaket finanziell schlechter gestellt würden. Schließlich seien Apotheken mehrfach, auch von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), für ihre Leistungen zur Bekämpfung der Corona-Krise gelobt worden, hieß es aus Koalitionskreisen noch in der vergangenen Woche.

Doch offenbar hat sich der Wind gedreht. Noch liegt keine Lösung für das Problem auf dem Tisch. Beim heutigen Treffen der AG Gesundheit spielte das Thema zudem keine Rolle. Und innerhalb der Bundesregierung wurde zart darauf hingewiesen, dass die Apotheken mit dem Zuschlag zum Botendienst schon reichlich bedacht worden seien. Nach dieser Sichtweise sollen die Pharmazeuten also Teile ihres zusätzlichen Honorars wegen der MwSt-Problematik wieder einbüßen. Noch ist die Messe aber nicht gelesen: Theoretisch können die Fraktionen bis zur dritten Lesung Änderungsanträge einbringen.

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) appelliert an die Politik: „Gerade nachdem die Apotheken monatelang an der ‚Coronafront‘ geackert haben, ist es bestimmt nicht Ziel der Politik, dass sie im Zuge des Konjunkturprogramms Nachteile erleiden. Hier geht es um einen unbeabsichtigten und unerwünschten Nebeneffekt, den der Gesetzgeber verhindern beziehungsweise ausgleichen kann. Genau dazu sind wir im Gespräch mit der Politik“, forderte der DAV-Vorsitzende Fritz Becker.

Optimismus beim Boni-Verbot

Hier werden die Apotheker also weiter Überzeugungsarbeit leisten müssen. Bei einem anderen Thema geht es dagegen voran: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) war in Brüssel, um über das geplante Rx-Boni-Verbot im Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) zu sprechen. Einen neuen Sachstand gibt es noch nicht zu vermelden, aber nach den Berichten von Spahns Reise herrschte in der AG Gesundheit vorsichtiger Optimismus.

Iges-Gutachten Ende Juni

Das Gesetzgebungsverfahren dürfte maßgeblich auch vom Gutachten zum Apothekenmarkt beeinflusst werden, das das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in Auftrag gegeben hat. Das Iges-Institut und das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) sollen unter anderem die möglichen Folgen einer Aufgabe der Preisbindung und der Gewährung von Rx-Boni berechnen. Das Ministerium will mit dem Gutachten nach eigenem Bekunden sein VOASG stärken, doch die Apotheker sind misstrauisch, dass die Politik ein Feigenblatt sucht, um die Preisbindung aufzugeben. Ergebnisse der Gutachter sollen Ende des Monats oder Anfang Juli vorliegen.