Rabattverträge

Protaxplus: Nullretax ab Januar APOTHEKE ADHOC, 18.12.2014 18:26 Uhr

Berlin - 

Den Apothekern drohen im neuen Jahr vermutliche vermehrt Nullretaxationen: Die Novitas BKK hat für zahlreiche Betriebskrankenkassen und die BIG direkt gesund mitgeteilt, ab Januar auf Null zu retaxieren, wenn sich Apotheker nicht an die Rabattverträge halten.

Die Rezeptprüffirma Protaxplus wurde laut einer Information des Hessischen Apothekerverbands (HAV) angewiesen, Verstöße von Apotheken gegen die Rabattverträge entsprechend zu beanstanden. Beginnen soll die Retaxwelle mit dem Abgabemonat Januar. Die Ankündigung gilt laut Novitas BKK auch für die BKK Achenbach Buschütten, die BKK BPW Bergische Achsen KG, die BKK Grillo, die BKK Gildemeister Seidensticker, die BKK Linde, die BKK Siemag, die BKK VDN, die BKK vor Ort, die pronova BKK und die Vaillant BKK.

Die Kassen stützen sich auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG). Die Kasseler Richter hatten im Juli entschieden, dass Kassen nichts bezahlen müssen, wenn Apotheker sich ohne Grund nicht an die Rabattverträge halten. Die Novitas BKK erklärt nun laut HAV, „im Einklang mit der rechtskräftigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes jeweils Vollabsetzungen vorzunehmen“.

Die Novitas BKK und die Rezeptprüffirma Protaxplus dürften den meisten Apothekern noch gut im Gedächtnis sein: Gemeinsam mit den inzwischen fusionierten BKK Hoesch und BKK vor Ort hatte die Novitas BKK 2011 massenhaft BtM-Rezepte wegen Formfehlern auf Null retaxiert.

Die Auslegung der Vorschriften war zum Teil so kleinlich, dass sogar andere Kassen auf Distanz gegangen waren. Vor drei Jahren wäre es aufgrund dieser Retaxationen fast zu einem gesetzlichen Nullretaxverbot gekommen. Doch die BKKen lenkten schließlich ein, die Politik sah deshalb keinen Handlungsbedarf mehr.

Nachdem es dennoch wiederholt – zum Teil fünfstellige – Retaxationen aufgrund von Formfehlern gab, will die Große Koalition jetzt doch nach bessern. Im Entwurf zum GKV-Versorgungsstärkunggesetz (GKV-VSG) ist vorgesehen, dass die Apotheker und GKV-Spitzenverband über eine Einschränkung von Nullretaxationen verhandeln. Der Gesetzentwurf wurde am Mittwoch vom Kabinett beschlossen.

Nach dem BSG-Urteil drohten den Apothekern zahlreiche Retaxationen. Einerseits konnten die an dem Musterprozess beteiligten Kassen ihre offenen Rechnungen eintreiben. Andererseits können Kassen – wie nun die Novitas BKK – mit Verweis auf das Urteil Vollabsetzungen vornehmen. Doch nicht alle Kassen tun das.

Vergleichsweise gut läuft es für die Apotheker in Hamburg: Die AOK Rheinland/Hamburg und die Primärkassen in der Hansestadt haben eine Vereinbarung mit dem Apothekerverein getroffen, laut der die Kassen nicht auf Null retaxieren. Die AOK geht noch weiter und hat angekündigt, Apotheken für eine gute Umsetzung der Rabattverträge zu belohnen.

Diese Quote könnte allerdings sehr hoch liegen: Die AOK Nordost hatte Apotheken in Berlin und Brandenburg im Oktober darauf hingewiesen, dass das beste Fünftel der Apotheken eine Quote von 97,2 Prozent erreiche. Zeitgleich erfuhren die Apotheken auch ihre eigenen und womöglich schlechteren Werte und Hinweise darauf, wie oft sie kein Rabattarzneimittel abgegeben haben – obwohl kein Aut-idem-Kreuz gesetzt war und sie keine Sonder-PZN aufgedruckt hatten.