Apothekenhonorar

Rohertrag, Kosten, Honorar APOTHEKE ADHOC, 02.09.2015 15:29 Uhr

Berlin - 

162.394 Euro. Mehr als 2004 darf eine Apotheke in Deutschland auch 2015 nicht verdienen. Zumindest gibt es keinen Ausgleich für gestiegene Kosten, solange diese aus einem Mehr an Rohertrag kompensiert werden können. Anders ausgedrückt: Erst wenn die Apotheken Verlustgeschäfte machen, gibt es mehr Geld. Die Rechenmethodik der FDP-Minister Philipp Rösler und Daniel Bahr hat die Zeit überdauert – auch wenn die Apotheker sie als „falsch und leistungsfeindlich“ kritisieren.

Nachdem die Zahlen mehrere Monate lang geprüft worden waren, blieb am Ende eine Tabelle übrig. Bis auf den Euro hatten die Mathematiker des Statistischen Bundesamts und die Beamten aus Bundeswirtschafts- und -gesundheitsministerium 2012 die Einkommenslage der Apotheken durchleuchtet.

Der ganze Streit um Datengrundlagen und Rechenmethoden war hinfällig: Denn ähnlich zu ABDA und Treuhand kam auch Destatis zu dem Ergebnis, dass die Kosten der Apotheken zwischen 2004 und 2011 um 38.000 Euro gestiegen waren und das Betriebsergebnis negativ belastet hatten. Doch die Ministerien glichen die Differenz nur soweit aus, dass die Apotheken auch künftig nicht mehr verdienten als acht Jahre zuvor.

Laut Berechnung war der Umsatz pro Apotheke seit der Umstellung auf das Fixhonorar um 19 Prozent auf 1,73 Millionen gestiegen. Für den Wareneinsatz mussten mit 1,28 Millionen Euro (plus 23 Prozent) aufgewendet werden; daher lag der Rohertrag bei knapp 450.000 Euro – das waren 6 Prozent mehr als 2004. Da aber die Kosten um 15 Prozent auf knapp 300.000 Euro in die Höhe gegangen waren, blieben den Apotheken brutto etwas mehr als 150.000 Euro übrig – 11.500 Euro oder 7 Prozent weniger als 2004. Mehr Arbeit, weniger Ertrag?

Dass diese Rechnung nicht stimmen konnte, hatte man auch in BMWi und BMG eingesehen. Genauso falsch war aber laut ABDA die Formel: Mehr Arbeit, selber Ertrag. „Wir wollen mehr Geld für unsere Arbeit, nicht mehr Geld für mehr Arbeit“, hieß es bereits damals aus der Jägerstraße. Denn wenn sich Investitionen in der Wirtschaft nicht auszahlten, stiegen alleine die Risiken. Dann würde die Ausweitung des Geschäfts zum Selbstzweck.

Doch die liberal geführten Ministerien sahen das anders: Die zusätzlichen Kosten wurden mit dem gestiegenen Rohertrag verrechnet, nur den Rückgang beim Betriebsergebnis sollten die Kassen auffangen: Drei Viertel des Differenzbetrags von 11.500 Euro wies die Rechnung dem Rx-Bereich zu, entsprechend 8625 Euro pro Apotheke. Umgelegt auf 35.000 Packungen je Apotheke standen in der letzten Zeile die berühmten 25 Cent.

„Sachlogisch falsch und leistungsfeindlich“, schimpfte die ABDA daher in ihrer Stellungnahme. Nach dem Ansatz der Apotheker müssten die gestiegenen Kosten komplett ausgeglichen werden: Anteilig für den Rx-Bereich wären das 28.600 Euro und entsprechend 82 Cent je Packung gewesen. In der Summe zeigte sich der Unterschied: Während nach der ABDA-Rechnung auf der Grundlage der Destatis-Zahlen ein Volumen von 621 Millionen Euro zusammen gekommen wäre, wollten BMWi und BMG nur 190 Millionen Euro zahlen. Den weitaus größeren Betrag mussten die Apotheker selbst schultern.

An der Rechenmethode gab es von Angang an massive Kritik: Weil die Apotheken knapp drei Viertel ihres Umsatzes mit den Krankenkassen machen, wurden auch drei Viertel des Rohertrags und drei Viertel der Kosten auf den Rx-Bereich umgelegt. Das mutete nach dem monatelangen Zahlenkrieg, in dessen Verlauf die Apotheker gelegentlich auch wegen vermeintlich schlechter Berechnungsgrundlagen bloßgestellt wurden, mehr als seltsam an.

Andere Rechnungen kamen beim Rx-Rohertrag auf einen Anteil von 70 Prozent; der OTC-Bereich ist bekanntlich margenstärker – und angesichts der Rabattverträge auch weniger aufwändig. Der margenstarke Bereich der Freiwahlprodukte wurde dabei noch nicht einmal berücksichtigt. Weil mit der Verordnung nur eine verkürzte Rechnung mitgeliefert wurde, monieren einige der befragten Verbände und Landesministerien die fehlende Nachprüfbarkeit.

Das eigentliche Problem ist aber, dass durch die Verrechnung von Rohertrag- und Kostenanstieg die Vergütung auf dem Niveau von 2004 festgeschrieben ist – nur wenn die Kosten irgendwann mehr steigen als die Einnahmen, wäre ein Ausgleich denkbar. Die ABDA hat sich ihre Honorarforderungen bereits vor einiger Zeit an den Hut gesteckt – und kämpft jetzt darum, dass die Rechenmethodik optimiert wird.

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