Kommentar

Kalkulation mit Kalkül Alexander Müller, 09.03.2016 10:12 Uhr

Berlin - 

Um ein Gespür dafür zu bekommen, wie lange die Apotheker auf eine Honoraranpassung warten mussten: An der Spitze der Nation standen bei der letzten großen Reform Bundeskanzler Gerhard Schröder und Bundespräsident Johannes Rau. „Hartz IV“ taugte noch zum Wort des Jahres und Werder Bremen wurde Deutscher Fußballmeister. Jetzt könnte es erstmals wieder eine radikale Veränderung geben – die Apotheker halten den Atem an. Ein Kommentar von Alexander Müller.

Die Reform des Honorars liegt nunmehr zwölf Jahre zurück: Seit 2004 erhalten die Apotheker eine Fixpauschale, jene 8,10 Euro, die jahrelang unangetastet blieben. Erst 2013 wurde das Fixum von der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung erhöht – um 25 Cent pro Packung. Dieser Wert war damals von Statistikern berechnet worden, leider hatte sie ein Mitglied der Regierungsfraktion schon ausgeplaudert, bevor die Zahlen auf dem Tisch lagen.

Die Apotheker fühlten sich ausgetrickst: Das Bundeswirtschaftsministerium unter der Führung von Philipp Rösler (FDP) hatte die Mehrumsätze in der Offizin einfach verrechnet – de facto wurde das Honorar mit dieser Rechenmethode eingefroren – zusätzlicher Aufwand wird nicht vergütet. Zwischenzeitlich wurde auch noch der Kassenabschlag gesetzlich festgeschrieben und fällt als Stellschraube für neue Belastungen weg.

Als kleiner Erfolg der jüngeren Vergangenheit kann die ABDA noch die Notdienstpauschale verbuchen: Etwa 112 Millionen Euro jährlich bringt das den Apothekern. Beim Fixum musste die ABDA dagegen eine Enttäuschung nach der anderen wegstecken: Weder ließ die Politik über eine Erhöhung mit sich reden, noch bewilligte sie wenigstens eine regelmäßige Überprüfung.

Der jährliche Kassensturz ist inzwischen zu einer Kernforderung der Apotheker geworden. Wenn die Politik das Honorar schon nicht erhöhen will, soll sie dies wenigstens offiziell begründen müssen. Vor allem will die Standesvertretung über Daten und Methodik sprechen, damit Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) nicht dieselben Rechenfehler unterlaufen wie seinem Vorgänger Rösler.

Gabriel hat sich darauf eingelassen – aber anders, als sich die Apotheker das vorgestellt hatten. Der SPD-Minister hat ein Gutachten ausgeschrieben. Schon der Titel des Projekts kommt nicht unbedingt als Mutmacher daher: „Ermittlung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes von Änderungen der in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelten Preise.“ Mögliches Ergebnis: Änderungen sind nicht erforderlich. Keine Honorarerhöhung.

Obwohl das BMWi die Berechnung diesmal in fremde Hände gibt, glaubt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt nicht so recht an Fairness: Die Apothekerschaft müsse darauf vorbereitet sein, dass das Forschungsvorhaben nicht in der erwarteten Neutralität ausfalle, argwöhnte er beim Deutschen Apothekertag (DAT). Notfalls würde die ABDA ein eigenes Forschungsvorhaben beginnen, drohte er. Dessen Strahlkraft dürfte wegen erwiesener Voreingenommenheit allerdings begrenzt sein. Schon 2012 hatten die Apotheker die besseren Zahlen, aber die schwächere Position.

Jetzt hat das BMWi den Zuschlag erteilt: Die Mainzer Unternehmensberatung 2hm darf die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) auseinanderschrauben und analysieren. Die Auswahl der Prüffirma wurde unter anderem mit der „Neutralität im Apothekenmarkt“ begründet, und weil die Verantwortlichen noch keine Berührungspunkte zu den verschiedenen Interessengruppen hatten. Das kann Fairness bedeuten, oder eine dem Gegenstand unangemessene Unbedarftheit.

Eine Empfehlung für eine Anpassung des Apothekenhonorars muss 2hm übrigens nicht abgeben, Auftrag ist zunächst nur eine Analyse. Die Unternehmensberatung wird dies vermutlich dennoch tun – wozu sonst die ganze Rechnerei. Ein neues Fixum (oder etwas ganz Neues) zu definieren, behält sich das BMWi vor. Bei aller Neutralität, Wissenschaftlichkeit und Exaktheit der Daten – Statistiken lassen sich immer auslegen. Das Ganze bleibt damit ein Roulettespiel für die Apotheker. Hoffentlich haben sie auf die richtige Farbe gesetzt.

Wobei das Bild nicht ganz stimmig ist: Die politische Farbe der maßgeblichen Ministerien hat in den vergangenen zwölf Jahren keinen wesentlichen Unterschied gemacht für das Honorar der Apotheker. Vor allem aber wurde die ABDA auch auf der Zeitachse ausgetrickst: Ab April darf 2hm 18 Monate lang rechnen – also bis September 2017. Und da war doch was.

Genau: Der früheste Termin für die nächste Bundestagswahl ist der 27. August 2017, spätestens bis zum 22. Oktober werden die Wähler wieder an die Urne gebeten. Wird es in diesen traditionell politisch stürmischen Zeiten eine Erhöhung des Apothekenhonorars geben? Mit der gleichen Wahrscheinlichkeit kann jener Gasunternehmer noch einmal aussichtsreich am Gittertor des Kanzerlamts rütteln oder wird Werder Bremen im kommenden Jahr Meister.

Selbst dass Gabriel als Wirtschaftsminister im Amt bleibt, ist eine Wette mit einer guten Quote. Wahrscheinlicher ist, dass er die Sache an einen Nachfolger übergibt. Und der (oder die) kann dann vermutlich nicht viel anfangen mit dem Forschungsprojekt und legt die AMPreisV-Reform auf Eis.

Dann taucht das olympische Finanzloch bei den Krankenkassen auf und es gibt ein Sparpaket. Pharma, Großhandel und Apotheker – alle müssen einen Beitrag leisten. Das Honorar bleibt natürlich unangetastet, aber wo der Gesetzgeber doch jetzt die Hoheit über den Kassenabschlag zurück hat...