Krankenhauszukunftsgesetz

Klinikapotheken: Länder müssen Arzneimittelroboter fördern Lothar Klein, 31.08.2020 12:19 Uhr

Neuer Schwung: Das KHZG sieht vor, dass die Länder auch Klinikapotheken finanzieren müssen. Foto: München Klinik
Berlin - 

Mit dem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegten Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) soll die Arzneimittelversorgung in den Kliniken digitalisiert werden. Dafür schafft das KHZG die finanzielle Grundlage. Klinikapotheken werden in die Gruppe der primären Krankenhaus-Infrastruktur aufgenommen. Damit müssen die Länder, die für die Finanzierung Klinikinfrastruktur zuständig sind, künftig auch Investitionen in die Klinikapotheken bezahlen.

Thomas Vorwerk vom Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) begrüßt diese Änderung ausdrücklich: „Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Klinikapotheken sind bisher von der Förderung ausgeschlossen.“ Der ADKA verspricht sich davon nicht nur einen Modernisierungsschub für die Klinikapotheken: Damit werde der Bereich für die Krankenhausbetreiber auch wieder interessanter, so Vorwerk.

Der § 19 des KHZG beschreibt die von den Ländern zu fördernden Projekte: „Einrichtung eines durchgehenden digitalen Medikationsmanagements zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit, das Informationen zu sämtlichen arzneibezogenen Behandlungen über den gesamten Behandlungsprozess im Krankenhaus zur Verfügung stellt; zu diesen Einrichtungen zählen auch robotikbasierte Stellsysteme zur Ausgabe von Medikation an den Leistungserbringer.“ In der Begründung heißt es dann weiter: „Zur Stärkung der Arzneimitteltherapiesicherheit sollen in Krankenhäusern Maßnahmen für ein digitales Medikationsmanagement gefördert werden.“

Der Medikationsprozess im Krankenhaus sei gekennzeichnet durch eine hohe Komplexität. Medikationsinformationen würden häufig in unterschiedlichen Informationssystemen und in unterschiedlichem Detailgrad dokumentiert und gespeichert. Ziel solle die Umsetzung eines digitalen, für alle an der Medikation beteiligten Personen sichtbaren, ständig verfügbaren, nachvollziehbaren, geschlossenen und elektronisch verifizierbaren Medikationsprozesses sein. Gemeint ist damit das „Closed loop medication management“ (CLMM). Bereits mit der Umsetzung einzelner Subprozesse könne die Behandlungsqualität gesteigert werden, unter anderem durch automatisierte Interaktionsprüfung und Prüfung auf Unverträglichkeiten/Allergien, so die Begründung weiter. Gefördert werden könnten hierbei zentrale und dezentrale Distributions- und Stellsysteme für Arzneimittel.

Laut Vorwerk geht es dabei einmal um sogenannte „Unit-Dose-Systeme“. Hierbei werden die Arzneimittel patientenindividuell vorbereitet, abgepackt und mit Einnahmehinweisen versehen. Die so in der Klinikapotheke hergestellten Arzneinmittelschläuche mit verschiedenen Kammern werden mit einem QR-Code versehen und an die Stationen ausgeliefert. Vor der Abgabe an die Patienten wird deren QR-Code am Patientenarmband gescannt, um Verwechslungen auszuschließen.

Als zweites System sollen laut dem ADKA-Vize auf den Stationen sogenannte „Verordnungsschränke“ aufgestellt werden. „Anders als in Spanien ist das in Deutschland noch nicht üblich“, so Vorwerk. In diesen Verordnungsschränken befinden sich Arzneimittelpackungen oder ausgeeinzelte Arzneimittel, die zuvor elektronisch verordnet wurden. Von Ärzten und Pflegekräften können diese Arzneimittel nur aus dem Schrank entnommen werden, wenn durch Scan die Verordnung für einen bestimmten Patienten bestätigt wurde. Sonst öffnen sich die einzelnen Fächer nicht. Auch damit sollen Verwechslungen bei der Medikation vermieden werden.

Bereits mit dem zweiten Corona-Gesetzespaket wollte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in Kliniken mit eigenen Apotheken einen Testlauf für Arzneimittelautomaten starten. Unter strengen Auflagen sollten damit Stationen versorgt werden können. So hatte es auch das Kabinett beschlossen. Diese Modellversuche wurden dann wieder aus dem Gesetz gestrichen.