Aufschub bei Rabattverträgen

Ersatzkassen wollen Biologika-Milliarden 19.05.2026 12:45 Uhr

Berlin - 

Die Kassen laufen Sturm gegen Pläne, exklusive Rabattverträge für Biologika zwei Jahre lang aufzuschieben. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), warnt vor einem Schritt in die falsche Richtung. „Mit der angestrebten Beschränkung verliert die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ein Einsparpotenzial in Milliardenhöhe. Das ist ein weiteres Geschenk an die Pharmaindustrie und passt nicht zum politischen Ziel, die GKV-Beiträge stabil zu halten.“

„Die erst kürzlich und nach langen Verzögerungen beschlossene Austauschverpflichtung in der Apotheke hin zu Rabattarzneimitteln auch im Biologika-Marktsegment war ein richtiger Schritt“, so Elsner. „Es ist unverständlich, dass das Einsparpotenzial dieser Regelung nun durch die Beschränkung auf Open-House-Verträge wieder verringert werden soll.“ Zudem hätten exklusive Rabattverträge den Vorteil, dass sie den Herstellern mehr Planungssicherheit gäben, so Elsner.

Wenn der Wettbewerb durch erneute Sonderregelungen bei den Biologika eingeschränkt werde, belaste dies die beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgeber. „Und das, obwohl die Pharmaindustrie bereits im aktuellen Entwurf des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BstabG) überproportional geschont wird.“

Biologika in Deutschland besonders teuer

Die Preise für Biologika seien außerdem in Deutschland im europäischen Vergleich schon heute überdurchschnittlich hoch. Eine Auswertung zeige, dass andere europäische Länder schon länger erhebliche Preisnachlässe in diesem Marktsegment generierten. So lägen die durchschnittlichen Preise in Italien, Spanien, Großbritannien und Frankreich deutlich unter denen in Deutschland – in Frankreich sogar um 51 Prozent, so Elsner mit Verweis auf eine Erhebung der TK. „Eine vergleichbare Reduktion der Preise im gesamten patentfreien Markt der biotechnologisch hergestellten Arzneimittel von aktuell 5,33 Milliarden Euro würde einen Dämpfungseffekt von über 2,7 Milliarden Euro für die GKV bedeuten. Auf dieses Einsparpotenzial darf nicht durch eine einseitige Begünstigung der Pharmaindustrie verzichtet werden.”

Laut einem Änderungsantrag zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) sollen echte Rabattverträge nicht vor dem 1. Juli 2028 geschlossen werden dürfen. Das Gesetz soll am Freitag im Bundestag beschlossen werden.