ABDA-Grundsatzpapier

E-Health ist kein Selbstzweck APOTHEKE ADHOC, 29.10.2015 13:11 Uhr

Berlin - 

Während das E-Health-Gesetz die letzten Schleifen der Gesetzgebung dreht und allenthalben über die Beteiligung der Apotheker am Medikationsplan gestritten wird, hat die ABDA schon einmal einige Grundsatzpositionen für den Umgang mit dem digitalen Fortschritt verschriftlicht.

Mit einem einstimmigen Votum hat der Gesamtvorstand der ABDA ein Positionspapier zur Digitalisierung des Gesundheitswesens verabschiedet. Unter dem Titel „E-Health: Ethische Grundsätze“ definiert das Papier Leitplanken für den Digitalisierungsprozess. Zentraler Punkt: E-Health darf kein Selbstzweck sein, sondern muss sich „konsequent am Patientenwohl“ orientieren. Dafür müsse man aber über das Honorar reden.

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens berge Chancen und Risiken gleichermaßen, sagte ABDA-Vize Mathias Arnold. Man müsse die Chancen nutzen und die Risiken minimieren. Gesundheitsdaten müssten kontrolliert verarbeitet werden, das Vertrauen des Patienten in die Apotheke müsse in der digitalen Welt ebenso hoch sein wie im analogen Zeitalter.

Der Prozess der Digitalisierung sei an sich wertneutral, heißt es in der Prämbel des Papiers. Es folge der allgemeinen Fortentwicklung von Wissenschaft und Technik. Die Apotheker seien bereit, sich den mit der Entwicklung einhergehenden Herausforderungen zu stellen.

Die zehn Grundsätze erkennen an, dass E-Health eine „gesellschaftliche Realität“ sei, die „zunehmend von den Menschen akzeptiert“ würde. Die Apotheker seien aktive Gestalter und Begleiter des Prozesses – dabei stehe die Orientierung am Patientenwohl im Vordergrund. Wie jede Technologie seien auch E-Health-Technologien „ein Mittel zur besseren Erreichbarkeit von allgemein-gesellschaftlich konsentierten Gesundehitszielen“. Sie seien nur dann sinnvoll, wenn sie „Versorgungsprozesse in ihrer Qualität und ihren Ergebnissen“ verbesserten.

Das Ethikpapier stellt darüber hinaus fest, dass E-Health keine eigenen oder neuen Ziele definieren könne. Im optimalen Fall könnten Möglichkeiten der Zielerreichung verbessert werden. Zunächst sei E-Health also „Mittel zum Zweck“ und müsse sich „dem Wettbewerb mit anderen 'Mitteln' stellen“. Der Einsatz neuer Technologien sei immer vor dem Hintergrund von Aufwand, Nutzen und Risiken zu bewerten.

Insbesondere der Patientendatenschutz sei zentral für alle E-Health-Anwendungen, heißt es. Apotheker nutzten Daten „stets verantwortungsvoll im Sinne der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen“. Nicht-pseudonymisierte Daten würden ausschließlich in individuellen Therapiezusammenhängen verwendet werden, pseudonymisierte Daten könnten allerdings in wissenschaftlichen Forschungen zum Einsatz kommen.

Ein „ethisch-moralisches und ordungspolitisches Normengerüst“ für den Umgang mit digitalisierten Daten sei zwingend notwendig. Die Sicherheit von Daten müsse unbedingt gewährleistet können – und das über alle Bevölkerungsgruppen hinweg: „E-Health darf nicht dazu führen, dass Patienten direkt oder indirekt von Gesundheitsleistungen ausgeschlossen werden“.

Der technische Wandel könne allerdings nur vollständig von den Apothekern abgebildet werden, wenn die „entstehenden neuen Arbeitswelten und die angestrebten neuen Formen der interdisziplinären Zusammenarbeit“ zu Honoraranpassungen führten. Gleiche Leistung über Strukturgrenzen hinaus müsse auch gleich bewertet und bezahlt werden.

Auch auf dem Deutschen Apothekertag (DAT) wurde Thema E-Health breit diskutiert. Bei einer Podiumsdiskussion trafen Vertreter verschiedener Fachrichtungen aufeinander und debattierten den technologischen Fortschritt. Dr. Axel Wehmeier vom Arbeitskreis E-Health des IT-Verbands Bitkom kritisierte, die Apotheker würden viel zu sehr im Off wahrgenommen.

Bislang wurde der Bereich Telematik von zwei Mitarbeitern aus der Abteilung Wirtschaft und Soziales betreut, von denen einer in Berlin und der andere in Eschborn sitzt. Magdalene Linz und Lutz Engelen, Kammerpräsidenten in Niedersachsen und Nordrhein, hatten der ABDA im Sommer Druck gemacht: Aus ihrer Sicht sollten möglichst schnell mindestens zwei Fachkräfte eingestellt und auf das Thema gesetzt werden. Sogar einen Nachtragshaushalt hatte Engelen in Erwägung gezogen, hätte die Einstellung von weiterem Fachpersonal das Budget gesprengt. Die neu gegründete Abteilung der ABDA für IT und Telematik nimmt Anfang November ihre Arbeit auf.