Bundes-Apothekerordnung

Apothekerberuf: Gröhe auf Konfrontationskurs APOTHEKE ADHOC, 14.12.2015 13:52 Uhr aktualisiert am 15.12.2015 10:22 Uhr

Berlin - 

Die Bundesregierung bleibt in Sachen Bundes-Apothekerordnung (BApO) hart: Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen am Berufsbild lehnt das Ressort von Hermann Gröhe (CDU) ab. Stattdessen solle es bei einer 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie zur Berufsanerkennung bleiben, heißt es. Die Länder halten das nicht für zielführend, da wichtige Tätigkeitsfelder in Wissenschaft und Forschung nicht enthalten seien. In dieser Woche soll über die Sache entschieden werden.

Mitte Oktober hat das Kabinett die Änderung der BApO beschlossen; der Entwurf ist jetzt im parlamentarischen Verfahren. Mit der Novelle wird laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) die EU-Richtlinie zur Berufsanerkennung umgesetzt; vorgesehen sind unter anderem eine Lockerung bei der Niederlassung für Ausländer und Regelungen für die Ausstellung des Europäischen Berufsausweises. Angepasst wurde aber auch die Definition des Apothekerberufs.

Bislang definiert die BApO den Apothekerberuf als „Ausübung einer pharmazeutischen Tätigkeit, insbesondere die Entwicklung, Herstellung, Prüfung oder Abgabe von Arzneimitteln unter der Berufsbezeichnung 'Apotheker' oder 'Apothekerin'“. Künftig sollen die pharmazeutischen Tätigkeiten in zehn Punkte benannt werden. Dabei orientiert sich das BMG an der EU-Richtlinie, die Mindeststandards für die Berufsanerkennung festlegt.

Daher sieht die ABDA den Vorschlag kritisch. Der entsprechende Paragraph der BApO habe „nach seinem Wortlaut und seiner Systematik eine über die Richtlinie hinausgehende Funktion“. Denn die Richtlinie ist gar nicht zur Definition des Apothekerberufs gedacht – und leitet die Aufzählung mit „mindestens“ ein und nicht mit „insbesondere“. Die strikte Orientierung am Richtlinienwortlaut lasse das eigentlich Gewollte nur schwer erkennen, beklagte die ABDA.

Der Bundesrat sah das offenbar ähnlich. Mitte November empfahl der Gesundheitsausschuss der Länderkammer, drei Punkte zu ergänzen. Auf diese Weise sollten sich auch Apotheker in Behörden und Kommunen, der Industrie und an Universitäten besser in der BApO wiederfinden. „Die Verantwortung des Apothekers als Arzneimittelexperte und freier Heilberufler wird schon länger nicht mehr ausschließlich in der Apotheke wahrgenommen“, hieß es zu Begründung.

Auch außerhalb der Apotheke sicherten Apotheker in verschiedensten Funktionen die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln, informierten und berieten zu Arzneimitteln, bewerteten Arzneimittel und förderten so eine rationale und sichere Pharmakotherapie, befand der Gesundheitsausschuss. Der Bundesrat folgte der Empfehlung und verabschiedete Ende November eine entsprechende Stellungnahme.

Doch das BMG will davon nichts wissen: „Die Bundesregierung lehnt die Umsetzung dieses Vorschlags in diesem Gesetz ab“, heißt es in der Gegenäußerung zu der Stellungnahme des Bundesrats. Der Vorschlag gehe über die 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie hinaus, heißt es zur Begründung. Immerhin: „Die Bundesregierung wird aber prüfen, wie der Vorschlag im Zusammenhang mit einem anderen Gesetzgebungsvorhaben des Bundesministeriums für Gesundheit aufgegriffen werden kann.“

Aus dem BMG heißt es, dass die spezifischen Zielsetzungen der Berufsanerkennungsrichtlinie und der BApO bekannt seien. „Das in diesem Zusammenhang vorgebrachte Anliegen der Apothekerschaft ist insoweit nachvollziehbar“, so eine Sprecherin. In einem ersten Schritt solle jedoch zunächst die EU-Richtlinie fristgerecht umgesetzt werden.

Offen ist, wie es jetzt mit der BApO weitergeht, denn der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen. Am Donnerstag diskutiert der Bundestag über den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie. Diese ist am 17. Januar 2014 in Kraft getreten und muss bis zum 18. Januar 2016 in nationales Recht umgesetzt werden.

Es wäre nicht das erste Mal, dass der Bundesrat versucht, mithilfe eine anstehenden Frist zur Umsetzung von EU-Recht Druck aufzubauen: 2014 verweigerten die Länder ihre Zustimmung zur Verordnung zur Anerkennung von EU-Rezepten, weil sie gleichzeitig die „Pille danach“ aus der Verschreibungspflicht entlassen wollten.

Doch Gröhe sperrte sich gegen den OTC-Switch und ließ die ursprüngliche Verordnung noch einmal vorlegen. Kanzleramtschef Peter Altmaier wies derweil darauf hin, dass die Frist für die Umsetzung der EU-Richtline vom März 2011 bereits am 25. Oktober 2013 abgelaufen sei. Da die EU-Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet habe, drängte er auf rasche Zustimmung. Die Länder gaben schließlich klein bei und winkten die EU-Rezepte durch. Zur „Pille danach“ gab es lediglich eine Entschließung.