Medikationsmanagement

Weigeldt droht mit Dispensierrecht APOTHEKE ADHOC, 24.08.2015 15:14 Uhr

Berlin - 

Beim Thema Medikationsmanagement konnten die Apotheker zuletzt einen Erfolg verbuchen: Der Bundesrat hatte in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause empfohlen, dass auch Apotheken Medikationspläne erstellen dürfen. Doch diese Änderung des ursprünglichen Entwurfs des E-Health-Gesetzes kommt nicht überall gut an: Der Deutsche Hausärzteverband fordert, seine Mitglieder als zentrale Akteure beim Medikationsmanagement zu stärken. Den Apothekern droht er mit dem Dispensierrecht.

Der Verbandsvorsitzende Ulrich Weigeldt erklärte: „Der Hausarzt ist der einzige, der einen seriösen Überblick über sämtliche Arzneimittelverschreibungen haben kann, denn bei ihm laufen sämtliche Befunde zusammen.“ Dies könne niemand anderes leisten, schließlich kenne der Hausarzt seine Patienten am besten. Für die Sicherheit der Patienten sei es daher „zwingend notwendig“, dass das Medikationsmanagement bei den Hausärzten liege.

Im Referentenentwurf des E-Health-Gesetzes hatte es noch geheißen, Patienten, die mindestens fünf verordnete Arzneimittel anwenden, hätten Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans durch den Hausarzt. In einer späteren Version hieß es, den Plan könne jeder Kassenarzt erstellen – und Patienten hätten bereits ab drei Arzneimitteln Anspruch darauf. Der Bundesrat sieht die Verantwortung für die Pläne zusätzlich in den Apotheken.

Eine Zusammenarbeit mit Apothekern, Fachärzten und Kliniken hält Weigeldt zwar für notwendig und sinnvoll. Er mahnte aber auch, dass eine Verteilung der Kompetenzen auf viele Schultern nicht zu mehr Sicherheit bei der Verschreibung von Medikamenten führe, sondern vielmehr zu fehleranfälligen Schnittstellen.

Der Hausärztechef sieht ganz klar seine Kollegen in der Verantwortung für den Medikationsplan: „Unabhängig davon, ob es sich um IT-Anwendungen oder um Medikationspläne in Papierform handelt – am Ende muss der Hausarzt in Abstimmung mit den Patienten und unter Berücksichtigung dessen Gesamtsituation beurteilen, wie der jeweilige Medikationsplan aussehen muss“, so Weigeldt.

Der Mediziner nutzte die Gelegenheit für einen Seitenhieb auf ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: „Wenn von einzelnen Vertretern die Schweiz als Vorbild angeführt wird, wo Apotheker angeblich auch ohne Hausärzte zurecht kommen würden, dann sollte man gleichzeitig nicht vergessen, dass in weiten Teilen der Schweiz Hausärztinnen und Hausärzte das Dispensierrecht haben.“ Dies reduziere Schnittstellen, erhöhe die Arzneimittelsicherheit und werde dort von der Bevölkerung außerordentlich positiv beurteilt, ist der Hausärztechef überzeugt.

Schmidt hatte zuletzt gegenüber der Berliner Zeitung erklärt, die Schweiz sei ein Vorbild für die deutschen Pharmazeuten: „Dort streben die Apotheker an, auch ohne Arzt vor Ort zu bleiben“, so Schmidt. Sie fungierten als erste Anlaufstelle für Patienten und übernähmen somit die Lotsenfunktion vom Hausarzt. „Das ist eine bestechende Idee“, befand der ABDA-Präsident. Sie setze aber voraus, dass ein Apotheker auch ohne Arzt vor Ort überleben könne, sagte Schmidt und forderte neue Vergütungsmodelle, etwa die Bezahlung von Beratung.