Reimporte

Gericht verbietet Import-Boni Patrick Hollstein, 18.06.2015 15:13 Uhr

Berlin - 

Die Einkaufskondition der Apotheker beschäftigen derzeit die Gerichte: Die Wettbewerbszentrale hat den Großhändler AEP direkt wegen seiner Skonti verklagt, die als unzulässige Rx-Rabatte angesehen werden. Parallel hat der Wettbewerbsverein Integritas im Eilverfahren die Bonusprogramme der Reimporteure Kohlpharma und Eurim verbieten lassen.

Reimporte sind eine der wenigen Produktgruppen, bei denen Apotheken noch selbst unter den Anbietern auswählen können. Die Produkte werden größtenteils über den Großhandel bestellt; entsprechend haben die Reimporteure Bonusprogramme aufgelegt, bei denen die Apotheker Punkte sammeln und Rückvergütungen kassieren können.

Bei „Eurim Smiles Plus“ und dem „Clever-Programm“ von Kohlpharma machen jeweils mehrere tausend Apotheken mit. Schon vor Jahren hatten beide Anbieter die Rechtmäßigkeit prüfen lassen: Die Bonuspunkte seien keine Rabatte auf den Einkaufspreis, sondern „Aufwandsentschädigung für den Beratungsaufwand“, hieß es von Kohl. Die Apotheken sollten für ihren besonderen Service bei der Abgabe von Import-Arzneimitteln honoriert werden.

Integritas ist nach eigenen Angaben erst jetzt auf die Angebote aufmerksam geworden. Der Verein, hinter dem die Pharmaverbände BAH und BPI sowie der Diätverband stehen, hatte sowohl Kohl als auch Eurim eine Abmahnung geschickt und, da die Unterlassungserklärung nicht abgegeben wurde, vor dem Landgericht Hamburg geklagt. Moniert wurde, dass die Modelle gegen die Rx-Preisbindung verstoßen.

Die Richter gaben dem Kontrollverein Recht: Per einstweiliger Verfügung wurden Eurim sowohl die Bewerbung als auch das Einlösen von Bonuspunkten an Apotheken untersagt. Außerdem darf das Unternehmen Apotheken in diesem Rahmen keine kostenlosen Werbe- und Kundenbindungsmaterialien mehr überlassen. Kohl darf keine Boni gewähren, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen.

Man bedauere die wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzung, die auf dem Rücken der Apotheker ausgetragen werde, heißt es von Eurim. Firmenchef Andreas Mohringer weist darauf hin, dass sein Programm seit elf Jahren existiert und stets transparent kommuniziert worden sei. Für ihn ist schleierhaft, auf welcher Grundlage die einstweilige Verfügung erlassen wurde. Wegen des Poststreiks konnte die Entscheidung noch nicht zugestellt werden.

Das Unternehmen aus Saaldorf-Surheim bei Freilassing will alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel nutzen, damit die Apotheken weiterhin von den Vorteilen des Partnerprogramms profitieren können. Derzeit sei man jedoch gehalten, die einstweilige Verfügung zu beachten, und könne das Programm deshalb aktuell nicht durchführen.

Auch Kohl will gegen die Entscheidung vorgehen. Das Programm ist nach Angaben von Geschäftsführer Jörg Geller vorerst ausgesetzt. Der Branchenprimus ist außerdem Partner von MVDA/Linda sowie Alphega; mit der Alliance-Kooperation arbeitet auch Eurim zusammen.

Mit dem Vorstoß geraten die Reimporteure nicht nur politisch, sondern auch auf wirtschaftlicher Ebene unter Druck. Auch wenn vielen Apothekern die Importquote wegen des drohenden Malus ein Ärgernis ist: Wirtschaftlich können die Produkte durchaus attraktiv sein. Nicht umsonst liegt der Marktanteil der Importeure bei mehr als 12 statt der geforderten 5 Prozent.

Viele Apotheker sehen den konzertierten Angriff von ABDA, Originalherstellern sowie Politik, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und Krankenkassen daher mit gemischten Gefühlen. Der MVDA sprach vor einigen Monaten sogar von einem „wichtigen Baustein für eine betriebswirtschaftlich erfolgreiche Apothekenführung“. Ohne Anreiz wird die Luft dünn.