BaFin-Sonderbeauftragter geht zum Amtsgericht

AvP: Insolvenzantrag gestellt! Alexander Müller, 16.09.2020 10:39 Uhr

Berlin - 

Der Worst Case beim privaten Rechenzentrum AvP ist eingetreten: Der von der Bankenaufsicht (BaFin) eingesetzte Sonderbeauftragte hat Insolvenzantrag gestellt.

Die Mitteilung der Behörde ist knapp, aber unmissverständlich: „Die BaFin hat am 14. September 2020 Herrn Ralf R. Bauer als Sonderbeauftragten bei der AvP Deutschland GmbH eingesetzt. Sie hat ihm die alleinige Geschäftsführung übertragen. Der Sonderbeauftragte hat am 15. September 2020 einen Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht Amtsgericht Düsseldorf für die AvP Deutschland GmbH gestellt.“

Ralf Bauer hatte die Geschäfte als Sonderbeauftragter der BaFin übernommen. Seit Sonntag hatte zunächst der ebenfalls kurzfristig bestellte Markus Feck die Geschäfte beim Rechenzentrum geleitet, nachdem AvP-Inhaber Mathias Wettstein den bisherigen Geschäftsführer Jochen Brocher entlassen hatte.

Feck hatte gestern Nachmittag gegenüber APOTHEKE ADHOC Aufräumarbeiten bei der Bilanz eingeräumt. Die Bankenaufsicht Bafin habe bei AvP die Geschäfte übernommen und kontrolliere alle Zahlungsvorgänge: Jede Auszahlung an Apotheken muss nach seinen Angaben von der Bafin freigegeben werden und wird aus vorhandenen Guthaben bezahlt. Das erklärt den unregelmäßigen Auszahlungsrhythmus der letzten Tage. Die Konten der Zahlungseingänge von den Krankenkassen dürfen laut Feck nur noch für Auszahlungen an die Apotheken angetastet werden.

 

Zu Gerüchten, dass die Commerzbank AvP die Kreditlinie gestrichen hat, wollte sich Fleck nicht konkret äußern – nur soviel: „Wir arbeiten nur mit vorhandenen Guthaben.“ Über wie viel flüssiges Geld AvP verfügt, ist unklar. Seit Tagen halten sich aber Gerüchte, dass die Commerzbank bei einer Prüfung der AvP-Konten auf Unregelmäßigkeiten gestoßen ist und einen Wirtschaftsprüfer eingeschaltet hat. Dieser soll dann die Bafin informiert haben. Laut Feck wird die Bafin solange die AvP-Geschäfte führen, bis die Probleme aufgeklärt und behoben sind. „Die nächsten 24 Stunden sind entscheidend“, so Feck schon gestern vielsagend.

Unterdessen hatte auch die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft eine Anfrage zu AvP an die Bafin gestellt. Nach derzeitigem Stand gebe es aber kein Ermittlungsverfahren, so eine Sprecherin. Die Bafin prüft die Vorgänge offenbar bereits seit längerem. „Dieses Factoring-Institut unterliegt unserer Aufsicht“, so ein Sprecher am Dienstag in Bonn. Einzelheiten könne man aufgrund der Verschwiegenheitspflicht aber nicht nennen.

In der vergangenen Woche hatte AvP die Abschlagszahlung nicht überwiesen, am Freitag kam die Ankündigung, das Geld sei unterwegs. Doch noch immer warteten viele Kunden. Gestern wurde dann bekannt, dass die BaFin die Kontrolle beim Rechenzentrum übernommen hat.