NDMA und NDEA

Sartane: BfArM kündigt Ruhen der Zulassung an Alexandra Negt, 03.01.2020 11:31 Uhr

Nitrosamin-Verunreinigungen: Die Übergangsfrist zur Umsetzung der risikominimierenden Maßnahmen ist vorüber. Pharmaunternehmen, die die Vorgaben nicht umgesetzt haben, müssen ihre Zulassungen nun bis zur vollständigen Durchführung ruhen lassen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weist darauf hin, dass Pharmaunternehmen, die die risikominimierenden Maßnahmen zur Vermeidung von Nitrosamin-Verunreinigungen bislang nicht umgesetzt haben, mit Stilllegungen der Zulassungen rechnen müssen.

Im Februar 2019 gab das BfArM bekannt, dass pharmazeutische Unternehmer, die sartanhaltige Blutdruckmittel (Angiotensin-II-Rezeptorblocker) herstellen, ihre Herstellungsverfahren überprüfen müssen. Damit sollen sie sicherstellen, dass nitrosaminhaltige Verunreinigungen vermieden werden. Alle Hersteller, die dem bestandskräftigen Umsetzungsbescheids durch das BfArM bislang nicht nachgekommen sind und die daraus resultierenden Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig umgesetzt haben, wurden nun angeschrieben: Das Institut beabsichtigt, die betreffenden Zulassungen bis zur vollständigen Umsetzung ruhen zu lassen.

Den pharmazeutischen Unternehmen war eine Übergangsfrist eingeräumt worden, um die notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Während dieser Phase galten zunächst strikte, vorübergehende Grenzwerte für die Verunreinigungen. Diese Frist ist nun abgelaufen. Nun müssen Unternehmen nachweisen, dass ihre sartanhaltigen Arzneimittel keine messbaren Nitrosamin-Verunreinigungen mehr aufweisen. Erst dann dürfen die Präparate in der EU verwendet werden dürfen.

Betroffene Wirkstoffe:

  • Valsartan
  • Candesartan
  • Irbesartan
  • Losartan
  • Olmesartan

Für N-Nitrodimethylamin (NDMA) und N-Nitrosodietylamin (NDEA) wurden Spezifikationen für die Tageshöchstdosis festgelegt. Die Menge ist für NDMA auf 96 Nanogramm pro Tag festgelegt. Für NDEA beträgt die Tageshöchstdosis 26,5 Nanogramm pro Tag. Chargen, bei denen beide Nitrosamine nachgewiesen wurden, dürfen generell nicht in Verkehr gebracht werden. Hersteller sind verpflichtet, die Aufnahme dieser Bedingungen im Dossier zu bestätigen. Die von der EMA festgelegte Kontrollstrategie muss vorhanden sein und bestätigt werden. Die vorläufigen Spezifikationen für die Arzneimittelsubstanz muss eingeführt werden.

Nitrosamine

Nitrosamine werden als wahrscheinliche menschliche Karzinogene eingestuft. In Kleinstmengen sind die meisten Menschen diesen Stoffen täglich ausgesetzt – sie sind in Lebensmitteln und Wasser enthalten. Ihr Vorhandensein in Arzneimitteln ist weitgehend vermeidbar.

Nitrosamine wurden erstmals im Juni 2018 in sartanhaltigen Arzneimitteln nachgewiesen. Die europäischen Behörden handelten schnell: Betroffene Chargen wurden zurückgerufen und Patienten und Fachkreise wurden angemessen über alternative Behandlungsmethoden beraten. Präparate wurden zusätzlichen Tests unterzogen, um sicherzustellen, dass von ihnen kein Risiko für die Patienten ausgeht.