Hilfsmittel

DAV kündigt Inhalatoren-Vertrag APOTHEKE ADHOC, 01.10.2014 11:29 Uhr

Berlin - 

Von heute an dürfen die meisten Apotheken keine Hilfsmittel zur Atemtherapie mehr an DAK-Versicherte abgeben. Nachdem die Kasse die Apotheker vor zwei Jahren auf Aushilfen reduziert hat und die Pharmazeuten nur noch wenige Produkte in Ausnahmefällen liefern durften, hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) die Reißleine gezogen und die gesamte Produktgruppe gekündigt. Nun buhlt die Kasse um die Apotheker.

Bereits 2012 hatte die DAK die Versorgung mit Medikamentenverneblern für die unteren Atemwege und entsprechenden Zubehörsets ausgeschrieben. Die bundesweite Belieferung der Versicherten übernahm im September 2012 der Hilfsmittel-Versender Philmed aus Jena.

Apotheken dürfen seitdem nur noch vereinzelt Inhalations- und Atemtherapiegeräte der Produktgruppe 14 liefern: Bei einer ärztlich attestierten Notfallbehandlung am Wochenende etwa darf die Notversorgung für bis zu drei Tage durch die Apotheke vor Ort erfolgen. Außerdem durften Apotheken einzelne Produkte liefern, etwa Masken. Weil diese Regelung ein hohes Retaxationsrisiko barg, kündigte der DAV die gesamte Produktgruppe zu Ende September.

Die DAK stellte daraufhin offenbar fest, dass die Versorgung ohne die Apotheken schwierig werden könnte und wandte sich mit einem Schreiben an die Apotheker. Die Kasse bot an, dass Apotheker weiterhin zu den vorher geltenden Konditionen liefern dürften. Demnach können sie Inhalierhilfen wie Kammersysteme und Spacer zum Einkaufspreis plus 20 Prozent abgeben. Bis zu einem Preis von 50 Euro kann die Versorgung ohne Genehmigung durch die Kasse direkt abgerechnet werden.

Außerdem dürften Apotheker wie zuvor Medikamentenvernebler und ein Year-Pack abgeben, wenn ein Patient ein Rezept wochentags nach 15 Uhr oder am Wochenende einreicht und der Arzt auf der Verordnung vermerkt hat, dass die Versorgung nicht bis zum nächsten Tag aufgeschoben werden kann. Die Abgabe muss am gleichen Tag erfolgen, an dem das Rezept ausgestellt wurde, und der Patient muss den Empfang mit Datum, Uhrzeit und Unterschrift bestätigen.

Auch die übrigen Hilfsmittel der Produktgruppe sollen aus Sicht der DAK weiterhin von Apotheken abgegeben werden, um „keine Versorgungslücken entstehen zu lassen“. Die Kasse kündigte an, „in angemessener Zeit erneut Gespräche mit dem DAV über einen neuen Vertrag in der Produktgruppe 14 aufnehmen“ zu wollen. Im Vorfeld müsse die Vertragsabsicht aber öffentlich bekannt gemacht und mit allen interessierten und präqualifizierten Leistungserbringern Verhandlungen durchgeführt werden.

Das Angebot, die Versorgung auch weiterhin auf die bisherige Weise zu regeln, hatte die DAK auch dem DAV vorgelegt. Wegen des hohen Retaxationsrisikos aufgrund der engen Voraussetzungen hatten die Apotheker eine Fortführung des Vertrags in dieser Form abgelehnt. Einzelne Apotheken können das Angebot aber annehmen.