Abgabe von Hilfsmitteln

GKV-Spitzenverband verteidigt Präqualifizierung Carolin Ciulli, 17.03.2022 15:31 Uhr

Der GKV-Spitzenverband betont, dass die Präqualifizierung vor der Aufnahme in das Sozialgesetzbuch bürokratischer war. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Die Abgabe von Hilfsmitteln durch Apotheken erfordert eine vorherige Präqualifizierung. Der GKV-Spitzenverband weist in diesem Zusammenhang auf Fehlinformationen hin: Für die Versorgung mit Trink- und Sondennahrung etwa müsse keine Liege erforderlich sein. Dass das Präqualifizierungsverfahren „in der Apothekerschaft auf wenig Begeisterung“ stoße, liege vielleicht auch an der kaum bekannten Historie, sagt eine Verbandssprecherin.

Der GKV-Spitzenverband empfiehlt, dass sich Apotheken vorab über die Präqualifzierung informieren. In einem 25-seitigen Dokument würden „fast alle Fragen“ dazu erläutert. „Sicherlich hätte der Apothekerin eine vorab Recherche die Präqualifizierung erleichtert“, sagt die Sprecherin: Denn im Fall der Kirschberg-Apotheke sei es allein für Trinknahrung nicht nötig, etwa Liege und Spiegel zu haben. Im Kriterienkatalog werde beispielsweise auch nicht gefordert, welche Seite im Labor steril und welche nicht steril sei.

Bürokratieaufwand im Vergleich

Die geringe Begeisterung der Apotheken für das Thema könne auch daran liegen, dass „die Genese des aktuellen Status Quo“ bei den meisten Apotheker:innen nicht mehr bekannt sei, so die Sprecherin: Wenn man sich vergegenwärtige, welcher Aufwand vor 2011 und der ab dann möglichen Präqualifizierung betrieben worden sei, „so erscheint ein Präqualifizierungsverfahren, dass alle fünf Jahre durchgeführt werden muss, deutlich unbürokratischer“, betont sie.

Denn das Präqualifizierungsverfahren sei in das Sozialgesetzbuch (SGB V) aufgenommen worden, um „eine hohe Versorgungsqualität sicherzustellen sowie eine Entbürokratisierung zu bewirken“, so die Sprecherin. 2007 wurde die GKV-Hilfsmittelversorgung mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung vom Zulassungs- zum Vertragsprinzip umgestellt. Zuvor musste bei jeder Krankenkasse im jeweiligen Bundesland eine Zulassung zur Hilfsmittelversorgung beantragt werden.

2017 wurde demnach im Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) unter anderem festgelegt, dass der Eignungsnachweis zwingend durch eine Präqualifizierung zu führen ist, die Zertifikate weiterhin auf fünf Jahre befristet erteilt werden und die Begutachtung, Akkreditierung und Überwachung der Präqualifizierungsstellen durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) erfolgt.

Der GKV-Spitzenverband verweist auch darauf, dass sich die Präqualifizierungsstellen akkreditieren müssen. Zudem müssten sie spätestens seit Mitte 2019 finanziell und personell unabhängig sein. Zudem dürfte weder Leistungserbringende Verbände noch Krankenkassen die Stellen betreiben. Die Gebühren legten die jeweiligen Anbieter selbst fest. „Somit kann sich ein Preisvergleich lohnen“, so die Sprecherin.

Der Prozess der Präqualifizierung einer Apotheke treibt so manche Inhaber:in an den Rand der Verzweiflung. Nachweise wie Fotos oder Beschreibungen werden mitunter nicht akzeptiert und wieder und wieder eingefordert. Ende 2021 verlangte Brandenburgs Kammerpräsident Jens Dobbert die Abschaffung der Präqualifizierung. Auch ein Pharmazierat, der auch selbstständiger Apotheker ist, kritisierte die Audits: Die Präqualifizierung gehe an der Realität vorbei.