Alternativen gegen Lieferengpass

Fiebersaft: Diese Kassen übernehmen Mehrkosten Cynthia Möthrath, 29.08.2022 14:32 Uhr

Der Fiebersaft-Engpass hält an: Auch große Krankenkassen erleichtern die Abgabe durch Ausnahmeregelungen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Verschiedene Krankenkassen informieren über Ausnahmeregelungen bei Fiebersäften. Für Apotheken bedeutet dies eine massive Erleichterung bei der Abgabe. Auf Anfrage ziehen auch die großen Krankenkassen mit: Neben Barmer und Techniker Krankenkasse (TK) macht auch die DAK-Gesundheit von den Ausnahmen Gebrauch. Die AOK Rheinland/Hamburg gibt an, den Empfehlungen des BfArM sowie des GKV-Spitzenverbandes zu folgen.

Die Engpässe im Bereich der Fiebersäfte sind regional sehr unterschiedlich, wie auch die Barmer erklärt: „Laut unseren Informationen gibt es regionale Unterschiede, ob bestimmte Paracetamol- oder Ibuprofen-haltige Fiebersäfte oder auch Zäpfchen in kindgerechten Darreichungsformen lieferbar sind oder nicht.“ Während einige Apotheken immer wieder mal kleckerweise einige Packungen bekommen, bleiben in anderen bereits seit Wochen die Schubladen leer.

Mithilfe von Übergangsregelungen soll die Abgabe von Paracetamol- und Ibuprofen-haltigen Fiebersäften erleichtert werden. Kürzlich informierte die BIG über eine Übernahme der Mehrkosten. Zuvor hatten bereits die IKK classic, sowie die AOK Sachsen-Anhalt und der BKK Landesverband Süd über Ausnahmeregelungen informiert. Doch wie sieht es mit den großen Krankenkassen aus?

Barmer

  • Mehrkosten:

    • Sollten die entsprechenden Medikamente regional nicht zur Verfügung stehen, übernimmt die Barmer für die Dauer des Lieferengpasses auch dann die Mehrkosten von verfügbaren Präparaten, wenn keine Rabattverträge bestehen.
    • Entsprechend können Apotheken die Mehrkosten bei Barmer-Versicherten direkt über das Kassenrezept abrechnen, wenn sie auf dem Rezept „Paracetamol-Lieferengpass“ oder „Ibuprofen-Lieferengpass“ vermerken.
    • Falls die Versicherten die Mehrkosten in der Apotheke bereits bezahlt haben, erstattet die Barmer diese zurück, wenn sie die entsprechende Rechnung einreichen.
  • Rezepturen:

    • Sollten alternative Fertigarzneimittel ebenfalls nicht zur Verfügung stehen, übernimmt die Barmer auch die Kosten von Paracetamol- oder Ibuprofen-haltigen Rezepturarzneimitteln.
    • Entsprechende Anträge oder Kostenvoranschläge sind in diesem Falle nicht erforderlich.
    • Allerdings sollte die Apotheke zunächst Rücksprache mit der verordnenden Ärztin/dem verordnenden Arzt halten. Auf dem Rezept soll dann „laut Rücksprache mit Ärztin/Arzt Rezeptur hergestellt wegen Lieferengpass" vermerkt werden. Die Barmer akzeptiert dann die Abrechnung eines Rezepturarzneimittels, obwohl ein Fertigarzneimittel verordnet wurde.
  • Einzelimporte:

    • Ähnliches gilt für Einzelimporte aus dem Ausland: Für die Dauer des Lieferengpasses von Paracetamol- oder Ibuprofen-haltigen Arzneimitteln in kindgerechten Darreichungsformen übernimmt die Barmer die Kosten entsprechender Einzelimporte aus dem Ausland.
    • Auf eine Genehmigung gemäß Paragraf 5 Abs. 1 des Arzneimittelversorgungsvertrages wird in diesen Fällen verzichtet: Das bedeutet, Apotheken können für die Dauer des Lieferengpasses Paracetamol- oder Ibuprofen-haltige Einzelimporte direkt über das Kassenrezept abrechnen. Auch ein Kostenvoranschlag ist nicht erforderlich.
    • Grundlage für die Berechnung des Apothekenabgabepreises ist der Einkaufspreis, zu dem das Paracetamol- oder Ibuprofen-haltige Arzneimittel aus dem Ausland beschafft werden konnte. Hinzu kommen die apothekenüblichen Aufschläge gemäß Arzneimittelpreisverordnung.
    • Auch in diesen Fällen sollte die Apotheke auf der Verordnung „Paracetamol-Lieferengpass“ oder „Ibuprofen-Lieferengpass“ vermerken.

Techniker, DAK & AOK

Auch die Techniker Krankenkasse (TK) erklärt: „Wenn es aufgrund der besonderen derzeitigen Situation bei Paracetamol- und Ibuprofen-haltigen Fiebersäften zu Lieferengpässen kommt, werden wir in diesen Fällen die Mehrkosten entsprechend übernehmen. Die TK beobachtet die Markt- und Versorgungssituation auch bei diesen Arzneimitteln sehr genau – und wird auf aktuelle Entwicklungen reagieren.“ Ähnlich antwortet die DAK: Sie übernimmt im Rahmen einer Ausnahmeregelung ebenfalls die Mehrkosten. „Diese kann die Apotheke mit dem Rezept direkt abrechnen“, erläutert die Krankenkasse.

Die AOK Rheinland/Hamburg erklärt auf Anfrage: „Bezüglich der eingeschränkten Liefersituation von paracetamol- und ibuprofenhaltigen Fiebersäften folgt die AOK Rheinland/Hamburg den Empfehlungen des BfArM sowie des GKV-Spitzenverbandes. Allerdings: „Anfragen zur Übernahme der Mehrkosten im Fall der Nichtlieferbarkeit aufzahlungsfreier Alternativen sind uns aktuell nicht bekannt“, so eine Sprecherin.